Wie viel Aufstiegs-BAföG bekommt man?

Wer vor der Meisterprüfung oder einer anderen Aufstiegsfortbildung steht, kommt irgendwann zwangsläufig auf die Frage: Kann ich mir das überhaupt leisten? Kursgebühren, Prüfungskosten, dazu womöglich noch Monate ohne volles Gehalt. Das ist kein Pappenstiel.

Das Aufstiegs-BAföG ist dafür gemacht, genau diese Hürde zu senken. Aber die Zahlen, die im Netz kursieren, sind oft ohne Kontext. 1.019 Euro im Monat klingt gut, aber wer bekommt den wirklich? Und was ist mit den Kurskosten? Dieser Artikel schlüsselt auf, wie sich die Förderung zusammensetzt, was du in deiner konkreten Situation erwarten kannst und was am Ende tatsächlich zurückzuzahlen ist.

Zwei Säulen, die du auseinanderhalten musst

Das Aufstiegs-BAföG fördert zwei verschiedene Dinge, die viele durcheinander werfen.

Die erste Säule ist der sogenannte Maßnahmenbeitrag. Der deckt deine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bei Handwerksberufen die Kosten fürs Meisterstück. Dieser Teil steht dir unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen zu. Egal ob du vorher gut verdient hast oder nicht.

Die zweite Säule ist der Unterhaltsbeitrag. Den gibt es nur, wenn du deine Fortbildung in Vollzeit machst. Er soll deinen Lebensunterhalt während der Ausbildungszeit sichern. Und hier kommt dann doch das Einkommen ins Spiel.

Machst du die Fortbildung berufsbegleitend in Teilzeit, bekommst du keinen Unterhaltsbeitrag. Dafür ist der Maßnahmenbeitrag genauso verfügbar wie für Vollzeitkurse.

Der Maßnahmenbeitrag: Was der Staat für Kurs und Prüfung übernimmt

Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro. Davon übernimmt der Staat 50 Prozent als direkten Zuschuss, der nie zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte gibt es als zinsgünstiges Darlehen über die KfW.

Ein Beispiel: Dein Meisterkurs kostet 12.000 Euro. Der Staat schießt 6.000 Euro als Zuschuss zu. Die restlichen 6.000 Euro bekommst du als KfW-Darlehen zu einem Zinssatz, der deutlich unter dem Marktzins liegt. Aktuell liegt er bei 3,13 Prozent variabel pro Jahr (Stand Oktober 2025).

Für das handwerkliche Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten gibt es zusätzlich bis zu 2.000 Euro, auch davon die Hälfte als Zuschuss.

Wichtig für die Planung: Der Maßnahmenbeitrag wird in der Regel nicht als monatliche Rate ausgezahlt, sondern orientiert sich an der tatsächlichen Fälligkeit der Kosten. Die Prüfungsgebühren zum Beispiel werden erstattet, wenn die entsprechende Rechnung vorliegt.

Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen: Bis zu 1.019 Euro im Monat

Wenn du Vollzeit machst, also mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen pro Woche, kannst du zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag beantragen. Dieser ist ein Vollzuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Der Maximalbetrag für Alleinstehende ohne Kinder liegt seit August 2024 bei 1.019 Euro pro Monat. Er setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Grundbedarf: 442 Euro
  • Wohnbedarf (wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst): 380 Euro
  • Erhöhungsbetrag Wohnbedarf: 60 Euro
  • Zuschlag für eigene gesetzliche Krankenversicherung: 102 bis 185 Euro
  • Zuschlag für Pflegeversicherung: 35 bis 48 Euro

Der tatsächliche Betrag hängt davon ab, wie deine Krankenversicherungssituation aussieht und ob du noch bei deinen Eltern wohnst. Wer privat krankenversichert ist, bekommt einen anderen Zuschlag als jemand mit gesetzlicher Versicherung.

Wohnst du noch bei deinen Eltern, fällt der Wohnbedarf weg. Dann sind wir schon deutlich unter den 1.019 Euro.

Kinderzuschlag und Familienzuschläge: Was Eltern zusätzlich bekommen

Für Eltern wird der Förderbetrag um konkrete Zuschläge erhöht. Pro Kind, für das du Kindergeldanspruch hast, kommen 235 Euro im Monat dazu. Für einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sind es ebenfalls 235 Euro.

Alleinerziehende können zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro pro Kind unter 14 Jahren beantragen, oder für Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze. Dieser Zuschlag ist einkommens- und vermögensunabhängig. Den bekommst du also auf jeden Fall, unabhängig davon, was du verdienst.

Das bedeutet zum Beispiel: Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern unter 14 Jahren kommt auf 1.019 Euro Grundbetrag plus 2 mal 235 Euro Kinderzuschlag plus 2 mal 150 Euro Betreuungszuschlag. Das sind in der Summe 1.789 Euro pro Monat als Vollzuschuss, vorausgesetzt das Einkommen liegt unter dem Freibetrag.

Freibeträge: Wann eigenes Einkommen die Förderung kürzt

Hier wird es etwas technischer, aber es lohnt sich, das zu verstehen.

Der Maßnahmenbeitrag, also das Geld für Kurs und Prüfung, ist immer einkommensunabhängig. Da kann niemand etwas kürzen.

Beim Unterhaltsbeitrag sieht es anders aus. Wenn du während der Vollzeitmaßnahme eigenes Einkommen hast, wird ein Teil davon angerechnet. Es gibt aber Freibeträge. Wie hoch diese genau sind, hängt von deiner konkreten Situation ab und richtet sich nach den Paragrafen 23 und 25 BAföG in Verbindung mit dem AFBG. Der Freibetrag für dein eigenes Einkommen liegt in einer ähnlichen Größenordnung wie beim klassischen BAföG. Verdienst du im Nebenjob deutlich mehr als 600 Euro im Monat, kann das den Unterhaltsbeitrag reduzieren.

Das Einkommen deines Ehepartners oder Lebenspartners aus dem vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung wird ebenfalls berücksichtigt. Dabei gilt ein Freibetrag für den Partner. Was darüber liegt, mindert deinen Unterhaltsbeitrag anteilig.

Dein Vermögen wird ebenfalls geprüft, aber dabei gibt es großzügige Ausnahmen. Ein selbst genutztes Eigenheim wird nicht angerechnet. Das Vermögen deines Ehepartners bleibt komplett außen vor.

Ein praktisches Beispiel: Du machst den Meisterkurs in Vollzeit und verdienst nebenbei 400 Euro im Monat auf Minijob-Basis. Dieser Betrag liegt unter den relevanten Freibeträgen und kürzt deinen Unterhaltsbeitrag in der Regel nicht.

Drei Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Single, Meisterkurs Vollzeit, kein Nebeneinkommen

Kurskosten: 10.000 Euro. Der Staat zahlt 5.000 Euro als direkten Zuschuss. Die anderen 5.000 Euro kommen als KfW-Darlehen. Dazu bekommst du monatlich bis zu 1.019 Euro Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss. Bei einem Kurs über 12 Monate wären das 12.228 Euro Unterhalt plus 5.000 Euro Zuschuss auf die Kurskosten. Von den 5.000 Euro Darlehen werden nach bestandener Prüfung nochmal 50 Prozent erlassen. Du zahlst also am Ende nur 2.500 Euro zurück.

Beispiel 2: Verheiratet, ein Kind, Technikerausbildung Vollzeit

Grundbetrag 1.019 Euro, plus 235 Euro für den Ehepartner, plus 235 Euro für das Kind. Monatlicher Unterhaltsbeitrag: 1.489 Euro. Verdient der Ehepartner allerdings deutlich über dem Freibetrag, wird das angerechnet und der Betrag sinkt entsprechend. Der Maßnahmenbeitrag für die Kursgebühren bleibt davon unberührt.

Beispiel 3: Alleinerziehend, zwei Kinder unter 14, Vollzeit

1.019 Euro Grundbetrag plus 2 mal 235 Euro Kinderzuschlag plus 2 mal 150 Euro Betreuungszuschlag. Summe: 1.789 Euro pro Monat. Der Betreuungszuschlag ist immer einkommensunabhängig, was gerade für Alleinerziehende ein echter Vorteil ist.

Was bleibt wirklich zurückzuzahlen?

Das ist die Frage, die viele am meisten beschäftigt. Und die Antwort ist eigentlich ziemlich gut.

Der Unterhaltsbeitrag muss nie zurückgezahlt werden. Der Zuschussanteil der Kursgebühren auch nicht. Zurückgezahlt werden muss nur das KfW-Darlehen für die Hälfte der Kurskosten.

Und auch da gibt es noch einen Hebel: Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehensbetrags erlassen. Das nennt sich Prüfungserfolgsbonus. Wer sich danach selbstständig macht, kann unter bestimmten Bedingungen einen weiteren Erlass beantragen.

Unterm Strich trägst du bei einer erfolgreichen Prüfung in der Regel nur 25 Prozent der ursprünglichen Kurskosten selbst. Bei 10.000 Euro Kursgebühren wären das 2.500 Euro als verbleibende Rückzahlung.

Die Rückzahlung des KfW-Darlehens beginnt in der Regel 4,5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die Mindestrate liegt bei 128 Euro pro Monat.

Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Bekommt man Aufstiegs-BAföG auch bei Teilzeit?

Ja. Den Maßnahmenbeitrag für Kurs- und Prüfungsgebühren bekommt man auch bei Teilzeit. Den monatlichen Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt gibt es aber nur bei Vollzeitmaßnahmen.

Ist der Maßnahmenbeitrag wirklich unabhängig vom Einkommen?

Ja. Dieser Zuschuss und das dazugehörige Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Wer förderberechtigt ist, bekommt ihn.

Was passiert, wenn man die Prüfung nicht besteht?

Dann entfällt der 50-Prozent-Prüfungserlass auf das Darlehen. Man muss das KfW-Darlehen in voller Höhe zurückzahlen. Der Unterhaltsbeitrag war ein Zuschuss und bleibt trotzdem behalten.

Kann man das Aufstiegs-BAföG mit dem Kindergeld kombinieren?

Ja. Kindergeld und Aufstiegs-BAföG laufen unabhängig voneinander. Das Kindergeld wird nicht auf die Förderung angerechnet.

Wie lange wird das Aufstiegs-BAföG gezahlt?

So lange wie die Fortbildungsmaßnahme dauert, maximal aber drei Jahre bei Vollzeit und vier Jahre bei Teilzeit. Die Förderung ist an die tatsächliche Kursdauer geknüpft.

Kann man das Darlehen früher zurückzahlen?

Ja. Das KfW-Darlehen kann jederzeit ganz oder in größeren Raten zurückgezahlt werden, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Zählt das Einkommen des Lebenspartners auch ohne Heirat?

Beim Aufstiegs-BAföG wird für den Unterhaltsbeitrag das Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners berücksichtigt. Das Einkommen eines unverheirateten Partners in einer einfachen Lebensgemeinschaft wird dagegen nicht angerechnet.

Fazit

Das Aufstiegs-BAföG ist kein Almosen, sondern eine der am besten konstruierten Förderungen im deutschen Bildungssystem. Die Kombination aus Zuschuss, günstigem Darlehen und Prüfungserlass macht die Förderung deutlich attraktiver, als sie auf den ersten Blick wirkt.

Der entscheidende Punkt: Wer die Prüfung besteht, trägt am Ende nur einen kleinen Teil der Kurskosten selbst. Und der monatliche Unterhaltsbeitrag für Vollzeitteilnehmer muss nie zurückgezahlt werden.

Am besten schnappst du dir die konkreten Zahlen deines Kurses und rechnest deine Situation einmal durch. Die offizielle Seite aufstiegs-bafoeg.de und das Online-Antragsportal afbg-digital.de sind dabei gute erste Anlaufstellen. Wenn du dir unsicher bist, lohnt sich ein kurzes Gespräch mit dem zuständigen Amt in deinem Bundesland, die beraten in der Regel kostenlos.