Du sparst seit Jahren etwas Geld zur Seite und denkst jetzt über eine Aufstiegsfortbildung nach. Vielleicht zum Meister, zum Techniker oder zum Fachwirt. Und dann kommt dieser eine Gedanke dazwischen. Verbaue ich mir mit meinem Ersparten die Förderung? Diese Sorge höre ich erstaunlich oft, und sie führt dazu, dass Leute gar nicht erst einen Antrag stellen, obwohl sie eigentlich gute Chancen hätten.
Die kurze Antwort vorweg. In den allermeisten Fällen ist dein Vermögen viel weniger relevant, als du denkst. Aber natürlich gibt es Details, die du kennen solltest, bevor du dich entscheidest. Genau die gehe ich mit dir durch.
Was zählt überhaupt als Vermögen beim Aufstiegs-BAföG
Vermögen ist beim Aufstiegs-BAföG, offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder kurz AFBG genannt, fast alles, was einen Geldwert hat. Dazu gehören dein Sparbuch, dein Tagesgeldkonto, Aktien und Fonds, Bausparverträge, eine Kapitallebensversicherung und auch der Wert deines Autos, falls es über dem üblichen Rahmen liegt.
Was nicht mitzählt, ist mindestens genauso wichtig. Das Vermögen deines Ehe- oder Lebenspartners spielt keine Rolle. Eine selbstgenutzte Wohnung oder ein selbstgenutztes Haus bleibt außen vor, solange du wirklich selbst darin wohnst. Und ein angemessenes Auto wird ebenfalls nicht angerechnet, dazu komme ich gleich noch genauer.
Wichtig ist der Stichtag. Maßgeblich ist dein Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Was danach passiert, also ob du sparst oder Geld ausgibst, ändert daran erstmal nichts mehr.
Der Freibetrag: 45.000 Euro und mehr
Hier kommt die Zahl, die du dir merken solltest. Beim Aufstiegs-BAföG liegt der allgemeine Vermögensfreibetrag bei 45.000 Euro. Das gilt unabhängig von deinem Alter, anders als beim klassischen Studierenden-BAföG.
Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kommen noch einmal 2.300 Euro obendrauf. Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, erhöht sich der Freibetrag ebenfalls um 2.300 Euro. Bei einer vierköpfigen Familie mit zwei Kindern wären das also schon 51.900 Euro, die anrechnungsfrei bleiben.
An dieser Stelle lohnt sich ein kurzer Blick auf den Unterschied zum Studierenden-BAföG, weil hier viel durcheinandergeht. Beim klassischen BAföG für Studierende liegt der Freibetrag bei 15.000 Euro, wenn du unter 30 bist, und bei 45.000 Euro ab 30 Jahren. Beim Aufstiegs-BAföG gilt der höhere Betrag von 45.000 Euro dagegen für alle, unabhängig vom Alter. Das verwechseln selbst manche Berater, also schau im Zweifel genau hin, welches BAföG gemeint ist.
Wo dein Vermögen überhaupt eine Rolle spielt
Das hier ist der Punkt, der in vielen Ratgebern viel zu spät erwähnt wird, obwohl er für dich am wichtigsten sein dürfte. Das Aufstiegs-BAföG besteht aus zwei verschiedenen Förderbausteinen, und nur einer davon hat überhaupt etwas mit deinem Vermögen zu tun.
Der Maßnahmebeitrag deckt deine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ab, bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro. Davon bekommst du die Hälfte als echten Zuschuss geschenkt, den Rest kannst du als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW aufnehmen. Und das Entscheidende, dieser Beitrag wird komplett unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen gezahlt. Ob du 5.000 Euro oder 80.000 Euro auf dem Konto hast, spielt für diesen Teil der Förderung keine Rolle.
Anders sieht es beim Unterhaltsbeitrag aus. Den gibt es nur, wenn du deine Fortbildung in Vollzeit machst, und er soll deine Lebenshaltungskosten während dieser Zeit abdecken. Hier wird tatsächlich geprüft, wie viel Einkommen und Vermögen du hast. Machst du deine Fortbildung in Teilzeit, entfällt der Unterhaltsbeitrag ohnehin komplett, dann ist deine Förderung also auch in der Praxis vollständig vermögensunabhängig.
Für die meisten Leute, die ich kenne, war genau das die größte Erleichterung. Wer in Teilzeit lernt, weil er nebenbei weiterarbeitet, muss sich um das ganze Thema Vermögen praktisch gar keine Gedanken machen.
So rechnest du deinen anrechenbaren Betrag selbst aus
Falls du in Vollzeit förderst wirst und über dem Freibetrag liegst, heißt das nicht, dass du leer ausgehst. Es wird gekürzt, nicht gestrichen. Die Rechnung dahinter ist simpler, als sie klingt.
- Ermittle zuerst dein gesamtes anrechenbares Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Ziehe davon deinen persönlichen Freibetrag ab, also 45.000 Euro plus eventuelle Zuschläge
- Teile den übrig gebliebenen Betrag durch die Anzahl der Monate deines Bewilligungszeitraums, meist sind das 12
- Dieses Ergebnis wird dir dann monatlich von deinem Unterhaltsbeitrag abgezogen
Ein Beispiel macht das greifbarer. Nehmen wir an, du bist alleinstehend, hast keine Kinder und 60.000 Euro Vermögen angespart. Dein Freibetrag liegt bei 45.000 Euro. Übrig bleiben 15.000 Euro. Geteilt durch 12 Monate sind das 1.250 Euro, die dir monatlich von deinem Unterhaltsbeitrag abgezogen werden. Da der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende bei 1.019 Euro liegt, würdest du in diesem konkreten Beispiel beim Unterhaltsbeitrag tatsächlich leer ausgehen. Deinen Maßnahmebeitrag für die Lehrgangsgebühren bekommst du aber trotzdem in voller Höhe.
Das zeigt ganz gut, warum es sich lohnt, vorher selbst durchzurechnen, statt sich aus Unsicherheit gegen den Antrag zu entscheiden. Oft ist die Lücke kleiner, als man befürchtet.
Sonderfälle: Auto, Immobilie und Co
Bei Sachwerten wird es naturgemäß etwas unschärfer, weil die Ämter hier mit Augenmaß bewerten. Ein angemessenes Auto bleibt anrechnungsfrei. Was als angemessen gilt, ist nicht gesetzlich auf den Euro genau festgelegt, in der Praxis orientieren sich die Ämter aber an einem Durchschnittswert für ein gebrauchtes Mittelklasseauto. Fährst du einen neuwertigen Sportwagen, wird das Amt genauer hinschauen und den übersteigenden Wert als Vermögen werten.
Bei einer selbstgenutzten Immobilie gilt grundsätzlich, dass sie nicht angerechnet wird, solange du wirklich dort wohnst und sie nicht völlig überdimensioniert für deine Lebenssituation ist. Eine vermietete Zweitwohnung dagegen zählt zu deinem Vermögen und muss bewertet werden.
Bausparverträge, Riester-Verträge und Kapitallebensversicherungen sind grundsätzlich anrechenbar, allerdings gibt es bei vorzeitiger Verwertung oft pauschale Abzüge, weil ein vorzeitiger Ausstieg mit Verlusten verbunden ist. Hier lohnt sich im Zweifel ein direkter Blick in deine Vertragsunterlagen oder eine kurze Rückfrage beim zuständigen Amt, bevor du etwas auflöst.
Vermögen kurz vor dem Antrag verschieben? Warum das riskant ist
Ich will ehrlich mit dir sein, auch wenn es unbequem ist. Die Idee, das eigene Vermögen kurz vor der Antragstellung an Eltern, Geschwister oder Partner zu übertragen, um unter dem Freibetrag zu bleiben, klingt für manche verlockend. Davon rate ich dringend ab.
Die Ämter prüfen solche Transaktionen, und größere Kontobewegungen kurz vor dem Antrag fallen auf. Wird eine solche Übertragung als Umgehung gewertet, kann das nicht nur zur vollen Anrechnung des Vermögens führen, sondern im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Subventionsbetrugs nach sich ziehen. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Risiko, das in keinem Verhältnis zur möglichen Ersparnis steht.
Wenn du wirklich nah am Freibetrag liegst, sprich lieber offen mit dem zuständigen Amt oder einer Beratungsstelle darüber, welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt. Davon gibt es durchaus einige, etwa bei der Frage, wie Verbindlichkeiten oder Lasten gegengerechnet werden können.
Häufig gestellte Fragen zu Aufstiegs-BAföG und Vermögen
Wird das Vermögen meines Partners mit angerechnet?
Nein. Beim Aufstiegs-BAföG zählt ausschließlich dein eigenes Vermögen. Das Vermögen deines Ehe- oder Lebenspartners bleibt komplett außen vor, ebenso wie das Vermögen deiner Eltern.
Zählt mein Auto zu meinem Vermögen?
Ein angemessenes Auto wird nicht angerechnet. Liegt der Wert deutlich über dem üblichen Rahmen für ein gebrauchtes Mittelklassefahrzeug, kann der übersteigende Betrag als Vermögen gewertet werden.
Ich liege über dem Freibetrag, bekomme ich dann gar keine Förderung mehr?
Nein, du verlierst nicht automatisch deinen kompletten Anspruch. Liegst du über dem Freibetrag, wird dein Unterhaltsbeitrag um den anteiligen übersteigenden Betrag gekürzt. Deinen Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bekommst du davon unabhängig in voller Höhe.
Muss ich mein Vermögen nachweisen?
Ja, du musst im Antrag Auskunft über dein Vermögen geben und kannst auf Nachfrage Kontoauszüge oder andere Belege vorlegen. Die Ämter können dabei auch auf einen Datenabgleich zugreifen, falsche Angaben sind also keine gute Idee.
Spielt mein Vermögen bei einer Teilzeitfortbildung überhaupt eine Rolle?
In der Praxis kaum. Bei Teilzeitmaßnahmen entfällt der Unterhaltsbeitrag, und nur dieser ist vermögensabhängig. Den Maßnahmebeitrag für Gebühren bekommst du unabhängig von deinem Vermögen.
Fazit
Wenn du eine Aufstiegsfortbildung planst, lass dich von der Sorge um dein Erspartes nicht abschrecken. Den größten Teil der Förderung, die Übernahme deiner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, bekommst du unabhängig von deinem Vermögen. Nur beim Unterhaltsbeitrag in Vollzeit lohnt es sich, genau nachzurechnen, ob und wie stark der Freibetrag von 45.000 Euro für dich relevant wird.
Ehrlich gesagt hilft die beste Theorie nur bedingt weiter, wenn deine persönliche Situation Besonderheiten hat, etwa durch eine Immobilie, ein Erbe oder ungewöhnliche Vermögenswerte. In solchen Fällen lohnt sich ein Termin bei der für dich zuständigen Stelle, bevor du den Antrag stellst. Lass dich von Unsicherheit nicht davon abhalten, den Antrag überhaupt einzureichen. Die Förderung ist ein Rechtsanspruch, kein Wunschkonzert, und in den meisten Fällen ist mehr drin, als man vorher denkt.