Wenn du gerade deine Aufstiegsfortbildung planst, hast du wahrscheinlich schon gemerkt, dass das Thema Krankenversicherung beim Aufstiegs-BAföG ziemlich verwirrend sein kann. Du bist nicht mehr Schüler oder Student, aber auch kein klassischer Arbeitnehmer mehr. Und plötzlich stellt sich die Frage, wer eigentlich deine Krankenkassenbeiträge zahlt, während du dich beruflich weiterqualifizierst.
Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Als ich meine Technikerausbildung gemacht habe, hatte ich am Anfang keine Ahnung, dass es überhaupt einen Zuschlag zur Krankenversicherung gibt. Erst ein Kollege aus meinem Lehrgang hat mich darauf hingewiesen, dass ich da Geld liegen lasse. In diesem Artikel zeige ich dir, wie das mit dem Zuschlag genau funktioniert, welches Szenario auf dich zutrifft und wie du an dein Geld kommst.
Krankenversicherungspflicht beim Aufstiegs-BAföG
Als Teilnehmer einer Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG giltst du nicht als klassischer Auszubildender und auch nicht als Student. Das hat zur Folge, dass für dich keine eigene gesetzliche Versicherungspflicht durch die Fortbildung selbst entsteht. Du musst natürlich trotzdem krankenversichert sein, so wie jeder in Deutschland, aber die Fortbildung an sich begründet keine neue Pflichtversicherung in der Krankenkasse.
Das Aufstiegs-BAföG ist dabei keine eigene Krankenversicherung. Es ersetzt also nicht deine bestehende Kasse und meldet dich auch nirgendwo an. Stattdessen zahlt dir das Förderamt einen monatlichen Zuschlag zu deinem Unterhaltsbeitrag, der deine Kosten für die Krankenversicherung abfedern soll. Wie hoch dieser Zuschlag ausfällt, hängt davon ab, wie du aktuell versichert bist.
Viele machen hier den gleichen Denkfehler, den ich am Anfang auch hatte. Sie erwarten so etwas wie die günstige studentische Krankenversicherung, die man vom Studium kennt. Das gibt es beim Aufstiegs-BAföG aber nicht, dazu komme ich später noch genauer.
Warum zahlt das Aufstiegs-BAföG einen Zuschlag zur Krankenversicherung
Die gesetzliche Grundlage dafür findest du in § 11 AFBG in Verbindung mit § 13a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Klingt erstmal sperrig, heißt aber im Kern nur, dass dein Bedarf bei der Fortbildung nicht nur aus dem reinen Lebensunterhalt besteht, sondern auch Erhöhungsbeträge für Kranken- und Pflegeversicherung mit einschließt. Der Gesetzgeber hat anerkannt, dass diese Beiträge zu deinen ganz normalen Lebenshaltungskosten gehören, genau wie Miete oder Lebensmittel.
Ein kleiner, aber wichtiger Hinweis an dieser Stelle. In vielen Ratgebern liest du, der Zuschlag stehe in § 10 AFBG. Das stimmt so nicht ganz. In § 10 AFBG ist nur der reine Unterhaltsbeitrag geregelt. Der eigentliche Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung ergibt sich erst aus § 11 AFBG, der wiederum auf den Paragraphen für Studenten-BAföG verweist. Für dich als Antragsteller macht das praktisch keinen Unterschied, aber es zeigt, wie ungenau manche Informationen im Netz kursieren.
Wichtig ist außerdem, dass es diesen Zuschlag nur gibt, wenn du deine Fortbildung in Vollzeit machst und dadurch Anspruch auf den Unterhaltsbeitrag hast. Bei einer Teilzeitfortbildung bekommst du keinen Unterhalt und entsprechend auch keinen Zuschlag zur Krankenversicherung. Dazu später mehr.
Die vier Szenarien für deine Krankenversicherung während der Fortbildung
Am einfachsten findest du heraus, welcher Fall bei dir zutrifft, wenn du dir die folgenden vier Situationen anschaust. Lies dich einfach durch und schau, wo du dich wiederfindest.
Du bist familienversichert
Wenn du über deine Eltern oder deinen Ehepartner familienversichert bist, zahlst du selbst gar keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung. Das Aufstiegs-BAföG zählt dabei übrigens nicht zu deinem Gesamteinkommen, das auf die Einkommensgrenze der Familienversicherung angerechnet wird. Das bedeutet, du kannst theoretisch den vollen Unterhaltsbeitrag bekommen und trotzdem familienversichert bleiben, solange dein sonstiges Einkommen unter der Grenze liegt.
Weil du in diesem Fall keine eigenen Beiträge zahlst, bekommst du auch keinen Zuschlag vom Förderamt. Das klingt im ersten Moment nach einem Nachteil, ist aber eigentlich logisch. Es gibt einfach nichts auszugleichen, weil dir keine Kosten entstehen.
Du bist freiwillig gesetzlich versichert
Bist du älter als 25 oder kannst aus anderen Gründen nicht mehr familienversichert sein, landest du häufig in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Hier zahlst du deine Beiträge komplett selbst, und das kann ganz schön ins Geld gehen. Für diesen Fall sieht das AFBG den höchsten Zuschlag vor, aktuell rund 185 Euro für die Krankenversicherung plus einen separaten Zuschlag für die Pflegeversicherung.
Das ist auch der Bereich, in dem viele Meisterschüler und Techniker landen, weil sie nach Abschluss ihrer Erstausbildung schon über 25 sind und nicht mehr bei den Eltern mitversichert sein können.
Du bist pflichtversichert, zum Beispiel über einen Minijob
Arbeitest du während deiner Fortbildung weiter, etwa in einem Minijob oder reduziert als Werkstudent, kann es sein, dass du weiterhin über deinen Arbeitgeber pflichtversichert bist. In diesem Fall ist der Zuschlag etwas niedriger als bei der freiwilligen Versicherung, weil ein Teil deines Beitrags ja schon vom Arbeitgeber übernommen wird.
Ein Punkt, der hier oft übersehen wird. Arbeitest du mehr als die übliche Grenze und verlierst dadurch deinen Werkstudentenstatus, kann sich deine Versicherungssituation ändern, und das wirkt sich direkt auf deinen Anspruch aus. Es lohnt sich also, das im Blick zu behalten und im Zweifel mit deiner Krankenkasse zu klären, welcher Status gerade für dich gilt.
Du bist privat versichert
Wenn du privat krankenversichert bist, etwa weil deine Eltern es ebenfalls sind oder du selbst aus anderen Gründen in der PKV gelandet bist, bekommst du ebenfalls einen Zuschlag. Er ist in der Regel ähnlich hoch wie bei der Pflichtversicherung, gedeckelt auf einen bestimmten Höchstbetrag. Das heißt nicht automatisch, dass deine kompletten PKV-Beiträge gedeckt sind, gerade wenn du einen umfangreicheren Tarif hast. Hier zahlst du im Zweifel noch etwas aus eigener Tasche dazu.
Gibt es eine günstige studentische Krankenversicherung für Aufstiegs-BAföG
Diese Frage taucht in Foren und sogar bei manchen Hotlines von Krankenkassen immer wieder auf, und die Antwort ist eindeutig nein. Die günstige studentische Krankenversicherung nach § 5 SGB V ist ausdrücklich an eine Immatrikulation an einer Hochschule gebunden. Meisterschulen, Fachschulen, IHK-Akademien oder Bildungszentren der Handwerkskammer sind aber keine Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes.
Auch wenn du einen Bachelor Professional oder Master Professional anstrebst, der formal als gleichwertig zu einem akademischen Abschluss gilt, ändert das nichts daran. Diese Abschlüsse werden an Fortbildungsträgern vergeben, nicht an Hochschulen, und damit fällst du auch hier nicht unter die studentische Krankenversicherung. Wenn dir also jemand erzählt, du könntest dich für rund 130 Euro im Monat studentisch versichern, ist das schlicht falsch und kann später zu unangenehmen Nachzahlungen führen.
So beantragst du den Zuschlag Schritt für Schritt
Der Zuschlag wird dir nicht automatisch ausgezahlt, nur weil du Aufstiegs-BAföG bekommst. Du musst ihn aktiv beantragen, und dafür brauchst du ein bestimmtes Formular, das offiziell „Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Fortbildung“ heißt.
So gehst du am besten vor.
Lade dir das Formblatt von der offiziellen Seite des zuständigen Ministeriums herunter oder frag direkt bei deinem Förderamt danach.
Schicke das Formular an deine Krankenversicherung. Die Kasse trägt dort deinen Versicherungsstatus und deine Beitragshöhe ein.
Sobald du das ausgefüllte Formular zurückbekommst, reichst du es bei deinem zuständigen AFBG-Amt ein, also der Behörde in deinem Bundesland, die deinen Förderantrag bearbeitet.
Das Amt prüft dann, welcher Zuschlag dir zusteht, und zahlt ihn zusammen mit deinem Unterhaltsbeitrag aus.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass dieser Prozess gerne mal ein paar Wochen dauert, vor allem wenn die Krankenkasse das Formular nicht sofort bearbeitet. Deshalb mein Tipp, kümmere dich so früh wie möglich darum, am besten gleich zu Beginn deiner Fortbildung und nicht erst, wenn das Geld schon knapp wird.
Ein häufiger Fehler ist außerdem, dass Leute das Formular unvollständig einreichen oder vergessen, es überhaupt an die Krankenkasse weiterzuleiten, weil sie davon ausgehen, das Amt würde sich selbst darum kümmern. Das ist leider nicht der Fall, du bist hier in der Bringschuld.
Was passiert bei Teilzeit-Fortbildung oder wenn sich dein Status ändert
Machst du deine Fortbildung in Teilzeit, bekommst du in der Regel keinen Unterhaltsbeitrag, sondern nur den Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Ohne Unterhaltsbeitrag gibt es auch keinen Zuschlag zur Krankenversicherung. Deine Krankenversicherung läuft in diesem Fall normal über deinen bestehenden Status weiter, meist über deinen Arbeitgeber, wenn du parallel weiterarbeitest.
Ändert sich während deiner Fortbildung dein Versicherungsstatus, zum Beispiel weil du deine Arbeitsstunden reduzierst oder erhöhst, solltest du das zeitnah deinem Förderamt mitteilen. Der Zuschlag passt sich nämlich an deinen aktuellen Status an, und eine verspätete Meldung kann im schlimmsten Fall zu Rückforderungen führen, wenn du zu viel ausgezahlt bekommen hast.
Häufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG und Krankenversicherung
Wie hoch ist der Zuschlag genau
Das hängt von deinem Versicherungsstatus ab. Pflichtversicherte bekommen einen Zuschlag für die Krankenversicherung plus einen separaten Anteil für die Pflegeversicherung. Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel den höchsten Betrag, weil sie ihre Beiträge komplett selbst tragen. Privat Versicherte bekommen einen gedeckelten Höchstbetrag. Familienversicherte gehen leer aus, weil ihnen keine eigenen Kosten entstehen.
Bekomme ich den Zuschlag automatisch
Nein. Du musst das Formblatt zur Kranken- und Pflegeversicherung aktiv beantragen, von deiner Krankenkasse ausfüllen lassen und an dein Förderamt schicken.
Was ist, wenn meine Krankenkasse teurer ist als der Zuschlag
Dann zahlst du die Differenz aus eigener Tasche. Der Zuschlag ist ein fester Betrag und orientiert sich nicht an deinem tatsächlichen Beitrag bei deiner individuellen Kasse. Es lohnt sich daher, die Beiträge verschiedener Kassen zu vergleichen, wenn du sowieso freiwillig versichert bist.
Gilt der Zuschlag auch für die Pflegeversicherung
Ja, zusätzlich zum Krankenversicherungszuschlag gibt es einen eigenen, kleineren Betrag für die Pflegeversicherung. Beide Beträge werden gemeinsam mit deinem Unterhaltsbeitrag ausgezahlt.
Was passiert, wenn ich die Krankenkasse wechsle
Ein Kassenwechsel ändert grundsätzlich nichts an der Höhe deines Zuschlags, solange sich dein Versicherungsstatus, also pflichtversichert, freiwillig oder privat, nicht ändert. Du solltest deinem Förderamt den Wechsel trotzdem mitteilen und gegebenenfalls ein neues Formblatt einreichen.
Fazit, lohnt sich der Aufwand
Ganz ehrlich, der Zuschlag zur Krankenversicherung ist kein Vermögen, aber er macht spürbar etwas aus, gerade wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist und ohnehin schon mit weniger Geld während deiner Fortbildung klarkommen musst. Bei mir hat der Zuschlag damals einen guten Teil meines Krankenkassenbeitrags abgedeckt, und das war am Monatsende durchaus spürbar.
Der Haken an der Sache ist, dass du selbst aktiv werden musst. Niemand schickt dir das Formular automatisch zu, und niemand erinnert dich daran, wenn du es vergisst. Mein Rat, kümmere dich gleich zu Beginn deiner Fortbildung darum, frag bei deiner Krankenkasse nach dem Formblatt und reiche es zügig bei deinem Förderamt ein. Dann hast du diesen Punkt erledigt und kannst dich auf das konzentrieren, worum es eigentlich geht, nämlich deine Fortbildung.