Du hast dich für eine Meister- oder Technikerfortbildung entschieden und bekommst Aufstiegs-BAföG. Jetzt fragst du dich, ob du nebenbei noch etwas Geld verdienen darfst, ohne dass dir gleich die Förderung gekürzt wird. Diese Frage höre ich ständig, und sie ist absolut berechtigt. Schließlich reicht der Unterhaltsbeitrag allein oft nicht aus, vor allem wenn du Miete, Familie oder laufende Kredite hast.
Die kurze Antwort lautet ja, du darfst dazuverdienen. Wie viel genau, das hängt aber von ein paar Faktoren ab, die ich dir hier in Ruhe erkläre. Am Ende weißt du genau, wo deine Grenze liegt und wie du sie für dich nutzen kannst, ohne am Ende eine böse Überraschung vom Amt für Ausbildungsförderung zu erleben.
Darf ich während des Aufstiegs-BAföG überhaupt nebenbei arbeiten
Ja, ein Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG, sieht das ausdrücklich vor. Wichtig ist nur, dass dein Hauptaugenmerk auf der Fortbildung liegt und nicht auf dem Nebenjob. Das Amt schaut sich dein Einkommen im sogenannten Bewilligungszeitraum an und rechnet es auf deinen Unterhaltsbeitrag an, sobald du eine bestimmte Grenze überschreitest.
Ein Detail wird dabei oft übersehen. Der Zuschuss zu den reinen Lehrgangs- und Prüfungskosten ist komplett einkommens- und vermögensunabhängig. Den bekommst du also so oder so, egal wie viel du nebenbei verdienst. Nur der Unterhaltsbeitrag, also das Geld zum Leben, das du bei einer Vollzeitmaßnahme bekommst, hängt von deinem Einkommen ab.
Vollzeit oder Teilzeit, das macht den Unterschied
Bevor wir über Zahlen sprechen, müssen wir kurz klären, in welcher Art von Maßnahme du steckst. Das verändert die ganze Ausgangslage.
Vollzeitmaßnahme und Nebenjob
Bei einer Vollzeitfortbildung geht das Gesetz davon aus, dass du keine existenzsichernde Erwerbstätigkeit nebenbei ausübst, weil du ja hauptsächlich lernst. Genau deshalb gibt es überhaupt den Unterhaltsbeitrag. Ein kleiner Nebenverdienst ist trotzdem möglich, er wird nur eben angerechnet, sobald er über dem Freibetrag liegt.
Ich kenne einige Techniker-Schüler, die samstags in ihrem alten Ausbildungsbetrieb auf Stundenbasis ausgeholfen haben. Das funktioniert gut, solange man den Überblick über die Monate behält und nicht plötzlich am Ende des Bewilligungszeitraums feststellt, dass man drüber liegt.
Teilzeitmaßnahme und Nebenjob neben dem Hauptberuf
Bei einer Teilzeitmaßnahme sieht die Sache anders aus. Hier gehst du in aller Regel ohnehin weiterhin deinem normalen Beruf nach und besuchst die Fortbildung berufsbegleitend, etwa abends oder am Wochenende. Bei Teilzeitmaßnahmen gibt es grundsätzlich keinen Unterhaltsbeitrag, sondern nur den Zuschuss zu den Maßnahmekosten. Die Frage nach der Verdienstgrenze für einen zusätzlichen Nebenjob stellt sich hier also in der Regel gar nicht, weil dein reguläres Gehalt ohnehin keinen Einfluss auf die Förderung der Lehrgangskosten hat.
So hoch ist der Freibetrag beim Aufstiegs-BAföG
Für alle, die in einer Vollzeitmaßnahme stecken und Unterhaltsbeitrag beziehen, kommen wir jetzt zu den konkreten Zahlen.
Grundfreibetrag für dich selbst
Dein eigener Freibetrag liegt aktuell bei 556 Euro netto im Monat. Durch die zusätzliche Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und der Sozialpauschale kommst du in der Praxis auf ein Bruttoeinkommen bis zur Minijobgrenze, ohne dass dir etwas abgezogen wird. Ein klassischer Minijob ist also fast immer komplett unproblematisch.
Zuschlag für Ehepartner und Lebenspartner
Bist du verheiratet oder verpartnert und lebst nicht dauerhaft getrennt, erhöht sich dein Freibetrag um 850 Euro. Verdient dein Partner oder deine Partnerin selbst Geld, wird dieser Freibetrag allerdings um das eigene Einkommen gekürzt.
Zuschlag pro Kind
Für jedes Kind, das bei dir lebt, kommen weitere 770 Euro Freibetrag dazu. Bei zwei Kindern hast du also schon einen ordentlichen Spielraum, bevor überhaupt etwas angerechnet wird.
So wird dein Nebenverdienst konkret berechnet
Rechnen wir das einmal gemeinsam durch, damit es greifbar wird. Nehmen wir an, du bist Single, kinderlos und verdienst monatlich 700 Euro brutto in deinem Nebenjob.
Von den 700 Euro zieht das Amt zunächst die Sozialpauschale ab, das sind etwa 22 Prozent. Das ergibt rund 154 Euro. Dann kommt die Werbungskostenpauschale von gut 102 Euro im Monat dazu. Damit landest du bei einem anrechenbaren Einkommen von etwa 443 Euro. Das liegt unter deinem Freibetrag von 556 Euro, also wird dir in diesem Fall nichts vom Unterhaltsbeitrag abgezogen.
Würdest du stattdessen 900 Euro brutto verdienen, sähe die Rechnung anders aus. Nach Abzug der Pauschalen blieben rund 597 Euro anrechenbares Einkommen übrig. Das liegt 41 Euro über deinem Freibetrag. Diese 41 Euro würden dann von deinem monatlichen Unterhaltsbeitrag abgezogen, nicht etwa der komplette Verdienst.
Das ist ein wichtiger Punkt, den viele falsch verstehen. Du verlierst nie den kompletten Nebenverdienst, sondern nur die Differenz, die über dem Freibetrag liegt, wird gegengerechnet.
Betrifft die Verdienstgrenze auch den Zuschuss zu den Lehrgangskosten
Nein. Das wird in vielen Ratgebern leider gar nicht klar genug gesagt. Der Beitrag zu den Kosten deiner Fortbildung und zur Prüfungsgebühr ist komplett unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen. Egal wie viel du nebenbei verdienst, diesen Teil der Förderung bekommst du in voller Höhe. Nur beim Unterhaltsbeitrag während einer Vollzeitmaßnahme spielt dein Nebenverdienst eine Rolle. Das nimmt schon mal eine Menge Druck aus der ganzen Sache.
Praxisbeispiele, wie andere ihren Nebenverdienst organisieren
Aus Gesprächen mit Leuten, die selbst mitten in der Meisterschule oder Technikerschule stecken, kristallisieren sich ein paar typische Wege heraus, wie der Nebenverdienst organisiert wird, ohne die Förderung zu gefährden.
Einige nutzen einen klassischen Minijob bis zur Grenze von 556 Euro, oft in der eigenen Branche, etwa als Aushilfe in einem Handwerksbetrieb am Wochenende. Andere setzen auf Resturlaubstage aus ihrem alten Arbeitsverhältnis, die sie sich auszahlen lassen, und prüfen vorher genau, in welchem Monat diese Zahlung beim Einkommen zählt. Wieder andere bieten punktuell Honorartätigkeiten im erlernten Beruf an, etwa Nachhilfe in Fachtheorie für jüngere Auszubildende, was sich gut mit dem ohnehin vorhandenen Wissen verbinden lässt.
Wichtig bei allen Varianten ist, dass du deinen geplanten Verdienst realistisch im Antrag angibst. Schätzt du am Anfang zu niedrig und verdienst am Ende deutlich mehr, kommt es zur Rückforderung. Schätzt du zu hoch, bekommst du im Nachhinein eine Nachzahlung, was auch nicht ideal ist, weil du dann unnötig lange auf dein Geld wartest.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite
Keine Panik, wenn du am Ende des Bewilligungszeitraums über deinem Freibetrag liegst. Es wird nicht dein gesamter Unterhaltsbeitrag gestrichen, sondern nur der Betrag oberhalb der Grenze von deiner Förderung abgezogen, verteilt auf die Monate des Bewilligungszeitraums. In der Praxis bedeutet das meist eine Rückzahlung über mehrere Monate, die durchaus überschaubar bleibt. Ärgerlich ist es trotzdem, weil du im Grunde zwar mehr gearbeitet, aber am Ende nicht entsprechend mehr in der Tasche hast. Genau deshalb lohnt sich eine grobe Kalkulation schon vor Beginn deines Nebenjobs.
Häufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG und Nebenjob
Muss ich meinen Nebenjob beim Antrag angeben
Ja, du musst dein voraussichtliches Einkommen im Bewilligungszeitraum angeben. Verschweigen oder bewusst falsche Angaben können als Förderungsbetrug gewertet werden, das solltest du auf keinen Fall riskieren.
Zählt auch Einkommen aus Selbstständigkeit dazu
Ja, selbstständige Einkünfte werden grundsätzlich genauso angerechnet wie Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung, nur die Berechnung der absetzbaren Kosten kann sich im Detail unterscheiden.
Wirkt sich Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf den Freibetrag aus
Ja, solche Sonderzahlungen zählen zu deinem Einkommen im Bewilligungszeitraum dazu und werden entsprechend mitgerechnet.
Was, wenn ich während der Teilzeitmaßnahme weiterarbeite
Dein reguläres Gehalt aus dem Hauptberuf spielt für den Zuschuss zu den Lehrgangskosten keine Rolle, weil dieser ohnehin einkommensunabhängig gezahlt wird. Einen Unterhaltsbeitrag gibt es bei Teilzeitmaßnahmen normalerweise nicht.
Kann ich meinen Freibetrag während der Fortbildung wechseln, etwa durch Heirat
Ja, ändert sich deine familiäre Situation während des Bewilligungszeitraums, kannst du das dem Amt melden und deinen Freibetrag entsprechend anpassen lassen.
Fazit
Ein Nebenjob neben dem Aufstiegs-BAföG ist machbar und für viele auch notwendig, um über die Runden zu kommen. Wichtig ist, dass du deine Freibeträge kennst, ehrlich kalkulierst und im Hinterkopf behältst, ob du in einer Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahme steckst, weil das einen riesigen Unterschied macht. Bei einer Vollzeitmaßnahme lohnt sich ein Blick auf deinen voraussichtlichen Jahresverdienst, bevor du zusagst, mehr Stunden zu übernehmen. Manchmal ist es sinnvoller, knapp unter dem Freibetrag zu bleiben, als für ein paar Euro mehr brutto am Ende netto draufzuzahlen, weil dir der Unterhaltsbeitrag gekürzt wird. Sprich im Zweifel direkt mit deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, die rechnen dir deinen individuellen Fall gerne durch.