Aufstiegs-BAföG für mehrere Fortbildungen: Was geht, was nicht

Du hast eine Fortbildung abgeschlossen oder planst gleich zwei hintereinander und fragst dich, ob du beim Aufstiegs-BAföG nur einmal Glück hast. Die kurze Antwort: Nein, du kannst in vielen Fällen mehrfach gefördert werden. Die etwas längere Antwort braucht ein paar Minuten, lohnt sich aber.

Denn hier steckt ein Missverständnis, das ich immer wieder höre: Viele denken, das Aufstiegs-BAföG sei einmalig. Das war früher so, aber seit der Gesetzesnovelle 2020 hat sich das grundlegend geändert. Seitdem kannst du für jede der drei offiziellen Fortbildungsstufen einmal Förderung beantragen. Das bedeutet konkret: bis zu drei Mal Aufstiegs-BAföG, wenn du auf der Karriereleiter nach oben kletterst.

Was das Aufstiegs-BAföG grundsätzlich fördert

Bevor wir ins Detail gehen, kurz der Rahmen: Das AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) fördert mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, zum Beispiel Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher oder Betriebswirt. Die Förderung besteht aus zwei Teilen: 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kommen als echter Zuschuss, den du nicht zurückzahlst. Für die anderen 50 Prozent kannst du ein zinsgünstiges KfW-Darlehen beantragen. Die maximale Fördersumme für Kursgebühren liegt bei 15.000 Euro.

Wer die Prüfung besteht, bekommt zusätzlich die Hälfte des ausstehenden Darlehens erlassen. Bei einer anschließenden Existenzgründung sogar das gesamte Darlehen, sofern die Gesamtkosten unter 15.000 Euro lagen.

Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Wie oft kannst du Aufstiegs-BAföG bekommen?

Das deutsche Berufsbildungssystem kennt drei offizielle Fortbildungsstufen:

  • Stufe 1: Geprüfter Berufsspezialist (DQR-Niveau 5)
  • Stufe 2: Bachelor Professional, also zum Beispiel Meister oder Fachwirt (DQR-Niveau 6)
  • Stufe 3: Master Professional, also zum Beispiel Betriebswirt IHK (DQR-Niveau 7)

Für jede dieser Stufen kannst du einmal Aufstiegs-BAföG beantragen. Wer also vom Fachwirt (Stufe 2) zum Betriebswirt (Stufe 3) aufsteigt, hat Anspruch auf eine zweite Förderung, auch wenn die erste schon komplett abgerechnet ist.

Ein paar konkrete Beispiele aus der Praxis: Du machst zunächst den Personalfachkaufmann (Stufe 2), danach den Geprüften Betriebswirt IHK (Stufe 3) und bist damit zweimal gefördert worden. Oder du hast deinen Meister (Stufe 2) mit Aufstiegs-BAföG gemacht und willst dich jetzt zum Technischen Betriebswirt (Stufe 3) weiterqualifizieren. Kein Problem, die zweite Förderung ist möglich.

Wichtig dabei: Gleichzeitig gefördert werden kannst du nicht. Es läuft immer eine Maßnahme nach der anderen.

Mehrere Kurse für eine Fortbildung: Der Fortbildungsplan

Manchmal besteht eine Aufstiegsfortbildung nicht aus einem einzigen Lehrgang, sondern aus mehreren aufeinanderfolgenden Modulen oder Kursen, die fachlich zusammenhängen. Das ist häufig bei technischen Berufen oder bei Fortbildungen mit getrennten Lernbereichen der Fall.

Das Aufstiegs-BAföG deckt das ab, aber du musst einen Fortbildungsplan vorlegen. Darin zeigst du, dass die einzelnen Maßnahmen inhaltlich aufeinander aufbauen und fachlich abgestimmt sind. Sie zählen dann gemeinsam als eine Fördermaßnahme.

Dabei gilt: Alle Teilfortbildungen zusammen müssen insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Diese 400-Stunden-Grenze gilt für die Gesamtmaßnahme, nicht für jeden Einzelkurs.

Wenn du in einer solchen Situation steckst, lohnt es sich, früh mit der zuständigen Bewilligungsstelle in deinem Bundesland zu sprechen. Die können einschätzen, ob dein Vorhaben als eine zusammenhängende Maßnahme anerkannt wird oder ob du zwei separate Förderanträge brauchst.

Was nicht geht: Die Grenzen kennen

Damit du keine böse Überraschung erlebst, hier klar, was das Aufstiegs-BAföG nicht abdeckt.

Dieselbe Fortbildungsstufe kannst du nicht zweimal fördern lassen. Wer einen Meisterkurs mit AFBG gemacht hat, kann nicht für einen zweiten Meistertitel in einem anderen Handwerk erneut auf diese Förderung zurückgreifen. Die Stufe ist verbraucht.

Wer bereits einen Master oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss hat, hat keinen Anspruch mehr auf Aufstiegs-BAföG. Das Programm fördert den Aufstieg innerhalb der beruflichen Bildung, nicht darüber hinaus.

Ein Bildungsscheck oder Qualifizierungsscheck lässt sich nicht parallel zum Aufstiegs-BAföG nutzen. Entweder oder.

Hochschulstudien werden über das normale BAföG gefördert, nicht über das AFBG.

Wann gibt es trotzdem eine zweite Chance auf gleicher Stufe?

Es gibt Ausnahmen, in denen eine erneute Förderung auf derselben Stufe doch möglich ist. Das Gesetz erlaubt das in begründeten Einzelfällen, wenn besondere persönliche Umstände vorliegen.

Das klassische Beispiel: Eine Erkrankung, die jemanden dauerhaft daran hindert, den erlernten Beruf weiter auszuüben. Wer aus medizinischen Gründen komplett umschulen muss und dafür eine Fortbildung auf bereits geförderter Stufe benötigt, kann in diesem Fall erneut Aufstiegs-BAföG beantragen.

Das ist allerdings keine Regel mit Automatismus. Du musst den besonderen Umstand nachweisen und die Bewilligungsstelle entscheidet im Einzelfall. Ein spontaner Berufswunsch zählt nicht als besonderer Umstand im gesetzlichen Sinne.

So beantragst du Aufstiegs-BAföG für eine zweite oder dritte Fortbildung

Jede neue Fördermaßnahme beantragst du separat. Es gibt keine Dauerbewilligung oder automatische Verlängerung auf die nächste Stufe. Du musst also rechtzeitig vor Beginn der nächsten Fortbildung neu einen Antrag stellen.

Wo du den Antrag stellst, hängt von deinem Hauptwohnsitz ab. Jedes Bundesland hat eigene Bewilligungsstellen, oft beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, bei der Handwerkskammer oder einer ähnlichen Stelle. Das Online-Antragsportal des Bundes (AFBG-Digital) ist ein guter Ausgangspunkt.

Plane mindestens zwei Monate ein, bevor der Kurs losgeht. Rückwirkende Förderung ist für Lehrgangsgebühren zwar grundsätzlich möglich, wenn der Antrag noch vor dem letzten Unterrichtstag gestellt wird. Aber Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen gibt es nicht rückwirkend. Die laufen erst ab dem Monat, in dem du den Antrag gestellt hast.

Wenn du mehrere Einzelkurse als eine zusammenhängende Maßnahme beantragen willst, reiche den Fortbildungsplan direkt mit ein. Das beschleunigt die Bearbeitung und verhindert Rückfragen.

Häufige Fragen

Kann ich Aufstiegs-BAföG für Meister und danach für Betriebswirt bekommen?

Ja, das ist der typische Weg. Meister liegt auf Stufe 2 (Bachelor Professional), der Betriebswirt IHK auf Stufe 3 (Master Professional). Du hast für jede Stufe einen eigenen Förderanspruch.

Ich habe bereits Aufstiegs-BAföG bekommen, aber die Prüfung nicht bestanden. Kann ich die Förderung wiederholen?

Wenn du die Fortbildung abbrichst oder nicht besteht, verlierst du nicht automatisch den Förderanspruch für dieselbe Stufe. Die genaue Regelung hängt von den Umständen ab. Am besten klärst du das direkt mit deiner Bewilligungsstelle, weil hier Einzelfallbetrachtung gilt.

Mein Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Kurskosten. Bekomme ich trotzdem Aufstiegs-BAföG?

Ja, aber Arbeitgeberleistungen müssen angegeben werden und werden auf die Förderung angerechnet. Du bekommst also nicht doppelt gefördert, aber den Rest trägt das AFBG.

Kann ich Aufstiegs-BAföG für zwei Fortbildungen gleichzeitig beantragen?

Nein. Es wird immer nur eine Maßnahme gleichzeitig gefördert. Die zweite Förderung läuft erst, wenn die erste abgeschlossen ist.

Ich habe einen Bachelorabschluss von der Uni. Kann ich trotzdem Aufstiegs-BAföG für eine Meisterfortbildung beantragen?

Ja, ein Bachelorabschluss schließt dich nicht aus. Erst ein Master oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss ist die Grenze. Mit einem Bachelor kannst du noch in das AFBG einsteigen und Fortbildungen auf Stufe 2 oder 3 fördern lassen.

Gibt es eine Einkommensgrenze für die zweite Förderung?

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommensunabhängig gefördert. Den Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen gibt es einkommensabhängig, also berechnet auf Basis deines und gegebenenfalls deines Ehepartners Einkommens.

Fazit

Aufstiegs-BAföG für mehrere Fortbildungen ist kein Ausnahmefall, sondern seit 2020 ausdrücklich gewollt. Das Fördersystem ist darauf ausgelegt, echte Karrierewege zu begleiten und nicht nach einer einzigen Fortbildung Schluss zu machen.

Die wichtigste Regel: Jede Fortbildungsstufe kannst du einmal fördern lassen, die nächsthöhere Stufe dann erneut. Du kannst also theoretisch drei Mal Aufstiegs-BAföG bekommen, wenn du von Stufe 1 bis Stufe 3 aufsteigst.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine konkrete Fortbildungskombination förderbar ist oder wie du den Antrag richtig stellst, wende dich direkt an die Bewilligungsstelle in deinem Bundesland oder nutze die kostenfreie Infohotline: 0800 622 36 34, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr. Die Beratung ist kostenlos und verbindlich.

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