Wenn du „Aufstiegs-BAföG“ googelst, kriegst du meistens dasselbe: eine Tabelle mit Förderbeträgen, den Hinweis auf 700+ Fortbildungen und dann drei Beispiele. Erzieher, Meister, Techniker. Ende.
Das Problem ist: Die meisten Menschen stecken an genau der Stelle fest, die eigentlich einfach sein sollte. Sie wissen, dass es das Aufstiegs-BAföG gibt. Sie ahnen, dass ihre Fortbildung vielleicht gefördert werden könnte. Aber sie finden nirgendwo eine konkrete Antwort auf die einfachste Frage überhaupt: Gilt das auch für mich?
Dieser Artikel gibt dir diese Antwort. Mit einer konkreten Liste der 50 häufigsten geförderten Berufsbilder, einem klaren Blick auf die Voraussetzungen und allem, was du brauchst, um mit dem Antrag loszulegen.
Was ist das Aufstiegs-BAföG eigentlich?
Das Aufstiegs-BAföG ist staatliche Förderung für berufliche Weiterbildungen. Es heißt offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG. Früher war es als Meister-BAföG bekannt, aber der Name war immer zu eng gedacht. Heute fördert es weit mehr als nur Meisterkurse.
Der entscheidende Unterschied zum klassischen Schüler-BAföG: Beim Aufstiegs-BAföG spielt dein Einkommen keine Rolle dafür, ob du überhaupt Förderung bekommst. Den Zuschussanteil erhältst du unabhängig davon, wie viel du verdienst. Nur der Unterhaltsbeitrag, also das Geld für den Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen, ist einkommensabhängig.
Eine Altersgrenze gibt es nicht. Mit 45 kannst du genauso beantragen wie mit 25.
Welche Fortbildungen werden gefördert? Das Grundprinzip
Nicht jede Weiterbildung ist automatisch förderbar. Damit das Aufstiegs-BAföG greift, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein.
Die Fortbildung muss auf einem gesetzlichen Fundament stehen. Entweder im Berufsbildungsgesetz (BBiG), in der Handwerksordnung (HwO) oder in vergleichbaren Bundes- oder Landesregelungen. Das klingt sperriger als es ist: In der Praxis bedeutet es, dass die Fortbildung zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen muss, der von einer Kammer oder Fachschule offiziell geprüft wird.
Das Ziel muss über dem Niveau einer abgeschlossenen Berufsausbildung liegen. Ein Kurs, der dich auf demselben Niveau hält oder dich nur spezialisiert, reicht nicht.
Außerdem muss die Maßnahme eine Mindeststundenzahl erreichen. Bei Teilzeitmaßnahmen auf der ersten Förderstufe sind das 200 Unterrichtsstunden, bei den meisten anderen Maßnahmen 400 Stunden.
Es gibt drei Förderstufen:
Die erste Stufe ist der Geprüfte Berufsspezialist. Das ist eine Qualifikation unterhalb der Meisterebene, also ein erster Schritt nach oben.
Die zweite Stufe, der Bachelor Professional, entspricht dem Niveau eines Hochschulbachelors. Hier fallen die meisten klassischen Abschlüsse rein: Handwerksmeister, Industriemeister, Fachwirte, staatlich geprüfte Techniker, Erzieher.
Die dritte Stufe ist der Master Professional. Das sind die höheren Abschlüsse wie Betriebswirt oder geprüfter Berater in bestimmten Branchen.
Das Besondere: Seit 2020 kannst du auf jeder dieser Stufen Aufstiegs-BAföG beantragen. Und das sogar bis zu dreimal, also für drei aufeinanderfolgende Fortbildungsstufen.
Die neuen Berufsbezeichnungen seit 2020
Mit der BBiG-Novelle im Jahr 2020 hat sich etwas verändert, das vielen noch nicht bekannt ist. Die alten Abschlussbezeichnungen wie Meister, Fachwirt oder Fachkaufmann gelten weiterhin und werden nicht abgeschafft. Aber sie bekommen jetzt offizielle Ergänzungsbezeichnungen, die international besser verstanden werden.
Wer also nach erfolgreichem Meisterabschluss möchte, kann sich künftig zusätzlich „Bachelor Professional“ im jeweiligen Fach nennen. Ein Tischlermeister ist damit gleichzeitig „Bachelor Professional im Tischlerhandwerk“. Beide Bezeichnungen sind gleichwertig, du kannst selbst entscheiden, welche du nutzt oder ob du beide nennst.
Auf der dritten Stufe heißt die Ergänzungsbezeichnung „Master Professional“. Ein geprüfter Betriebswirt darf sich also auch „Master Professional in Betriebswirtschaft“ nennen.
Diese Neuerung ist keine bloße Umbenennung. Sie dient dazu, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sichtbar zu machen. Auf dem DQR, dem Deutschen Qualifikationsrahmen, ist ein Bachelor Professional tatsächlich gleichwertig mit einem akademischen Bachelor eingestuft. Wer das bei einer Bewerbung oder im Ausland geltend machen möchte, hat jetzt einen Begriff dafür.
Für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ändert sich dadurch nichts. Gefördert wird die Maßnahme selbst, unabhängig davon, welche Bezeichnung du anstrebst.
Die drei großen Bereiche geförderter Fortbildungen
Im Groben lassen sich die über 700 förderbaren Abschlüsse in drei Bereiche aufteilen.
Der erste Bereich sind die Handwerksmeister. Diese Abschlüsse werden durch die Handwerksordnung geregelt und an Handwerkskammern geprüft. Vom Kfz-Meister bis zum Zimmerermeister: Wer den Meisterbrief im Handwerk anstrebt, liegt fast immer richtig.
Der zweite Bereich sind die IHK-Aufstiegsabschlüsse. Dazu gehören Industriemeister, Fachwirte, Fachkaufleute und Betriebswirte, die bei der Industrie- und Handelskammer geprüft werden. Diese Gruppe ist besonders breit aufgestellt und deckt kaufmännische, technische und logistische Berufe ab.
Der dritte Bereich sind schulische Abschlüsse an Fachschulen. Staatlich geprüfte Techniker, Erzieher, Heilpädagogen und staatlich geprüfte Betriebswirte gehören hier dazu. Diese Fortbildungen dauern oft zwei bis vier Jahre und finden an Berufsschulen oder Fachschulen statt.
Die 50 häufigsten geförderten Fortbildungen
Diese Liste orientiert sich an den Abschlusszahlen des Statistischen Bundesamts sowie an den dokumentierten Förderdaten. Die Reihenfolge gibt ungefähr die Häufigkeit der Inanspruchnahme wieder.
- Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher – mit Abstand der häufigste geförderte Abschluss. Voraussetzung ist meist ein Abschluss in einem sozialpädagogischen Beruf, die Ausbildung findet an Fachschulen statt.
- Industriemeisterin / Industriemeister Metall – IHK-Abschluss für erfahrene Fachkräfte in der Metallverarbeitung, Maschinenbau und Produktion.
- Wirtschaftsfachwirtin / Wirtschaftsfachwirt – IHK-Abschluss für kaufmännische Allrounder in Industrie und Handel.
- Staatlich geprüfte Maschinenbautechnikerin / Staatlich geprüfter Maschinenbautechniker – Fachschulabschluss, zwei Jahre Vollzeit oder drei bis vier Jahre Teilzeit.
- Staatlich geprüfte Elektrotechnikerin / Staatlich geprüfter Elektrotechniker – Fachschulabschluss mit starker Nachfrage in der Industrie und im Energiesektor.
- Kfz-Meisterin / Kfz-Meister – Handwerksmeisterabschluss, einer der klassischsten Meisterkurse überhaupt. Zulassungspflichtig für den eigenen Betrieb.
- Friseurmeisterin / Friseurmeister – Handwerksmeisterabschluss, berechtigt zur Ausbildung von Azubis und zur selbstständigen Betriebs führung.
- Elektrotechnikermeisterin / Elektrotechnikermeister – Handwerksmeisterabschluss, zulassungspflichtiges Gewerk, besonders gefragt im Bereich Energiewende und Photovoltaik.
- Tischlermeisterin / Tischlermeister – Handwerksmeisterabschluss in einem zulassungspflichtigen Gewerk. Meisterstück gehört zur Prüfung.
- Malermeisterin und Lackierermeisterin / Malermeister und Lackierermeister – Handwerksmeisterabschluss, breites Einsatzfeld von Innenausbau bis Korrosionsschutz.
- Sanitär-Heizung-Klima-Meisterin / Sanitär-Heizung-Klima-Meister – Handwerksmeisterabschluss, in der aktuellen Heizdebatte stark nachgefragt.
- Industriemeisterin / Industriemeister Elektrotechnik – IHK-Abschluss für Fachkräfte aus der Elektrotechnik und Automatisierungstechnik.
- Personalfachkauffrau / Personalfachkaufmann – IHK-Abschluss im HR-Bereich, oft von Sachbearbeitern im Personalwesen angestrebt.
- Bilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter – IHK-Abschluss, einer der gefragtesten kaufmännischen Aufstiegsabschlüsse. Starke Nachfrage in allen Branchen.
- Staatlich geprüfte Bautechnikerin / Staatlich geprüfter Bautechniker – Fachschulabschluss mit Spezialisierungen wie Hochbau, Tiefbau oder Ausbautechnik.
- Steuerfachwirtin / Steuerfachwirt – IHK-Abschluss, Aufstiegsweg für Steuerfachangestellte in Steuerberatungskanzleien.
- Handelsfachwirtin / Handelsfachwirt – IHK-Abschluss für Kaufleute im Einzel- und Großhandel mit Führungsambitionen.
- Bäckermeisterin / Bäckermeister – Handwerksmeisterabschluss, zulassungspflichtiges Lebensmittelhandwerk mit der Möglichkeit zur Betriebsgründung.
- Staatlich geprüfte Informationstechnikerin / Staatlich geprüfter Informationstechniker – Fachschulabschluss, besonders attraktiv für IT-Fachleute ohne Studium. Parallel dazu gibt es den Bachelor Professional in IT, der IHK-Abschluss auf gleicher Ebene: Seit November 2024 ersetzt er die früheren Bezeichnungen Operativer IT Professional, IT-Projektleiter IHK und IT-Fachwirt IHK unter einem einheitlichen Namen mit fünf Fachrichtungen. Wer aus einem IT-Beruf kommt und Führungsaufgaben in Projektmanagement, Softwareentwicklung oder IT-Security anstrebt, ist hier richtig. Die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG gilt für beide Wege.
- Technische Fachwirtin / Technischer Fachwirt – IHK-Abschluss an der Schnittstelle zwischen Technik und kaufmännischem Bereich.
- Industriemeisterin / Industriemeister Chemie – IHK-Abschluss für Fachkräfte in der chemischen und pharmazeutischen Industrie.
- Maurer- und Betonbauermeisterin / Maurer- und Betonbauermeister – Handwerksmeisterabschluss im Bauhauptgewerbe.
- Zimmerermeisterin / Zimmerermeister – Handwerksmeisterabschluss, zulassungspflichtiges Handwerk, boomt durch energetisches Bauen und Holzbau.
- Geprüfte Schutzpolizistin / Geprüfter Schutzpolizist beziehungsweise verwandte Abschlüsse im öffentlichen Dienst nach Landesrecht – gefördert je nach Bundesland.
- Altenpflegerin / Altenpfleger mit Fachweiterbildung – Aufstiegsqualifikation in der Pflege nach Landesrecht, zum Beispiel zur Pflegedienstleitung oder Stationsleitung.
- Konditormeisterin / Konditormeister – Handwerksmeisterabschluss im Lebensmittelhandwerk.
- Dachdeckermeisterin / Dachdeckermeister – Handwerksmeisterabschluss, zulassungspflichtig, gute Beschäftigungslage durch Sanierungsbedarf.
- Karosserie- und Fahrzeugbaumeisterin / Karosserie- und Fahrzeugbaumeister – Handwerksmeisterabschluss, auch im Bereich Elektrofahrzeuge zunehmend relevant.
- Industriemeisterin / Industriemeister Mechatronik – IHK-Abschluss, besonders gefragt in automatisierten Fertigungsumgebungen.
- Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt – Fachschulabschluss, eine Stufe über dem Fachwirt, entspricht Master Professional.
- Geprüfte Betriebswirtin / Geprüfter Betriebswirt nach BBiG – IHK-Abschluss auf Master-Professional-Niveau, höchste Stufe im kaufmännischen Aufstieg.
- Fleischermeisterin / Fleischermeister – Handwerksmeisterabschluss im Lebensmittelhandwerk.
- Maler- und Lackierermeisterin / Maler- und Lackierermeister mit Spezialisierung Gestaltung und Instandhaltung – unterschiedliche Fachrichtungen möglich.
- Industriemeisterin / Industriemeister Lebensmittel – IHK-Abschluss für die Lebensmittelproduktion und -verarbeitung.
- Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung – Abschluss für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, nach Bundesrecht gefördert.
- Installateur- und Heizungsbauermeisterin / Installateur- und Heizungsbauermeister – Handwerksmeisterabschluss, baugleich mit SHK-Meister in einigen Bundesländern.
- Geprüfte Polizistin / Geprüfter Polizist im mittleren oder gehobenen Dienst nach Landesrecht – förderbar je nach Ausgestaltung der Maßnahme.
- Fachwirtin / Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen – IHK-Abschluss für Fachkräfte, die in Verwaltung und Führung im Gesundheitsbereich aufsteigen wollen.
- Industriemeisterin / Industriemeister Pharmazie – IHK-Abschluss für Fachkräfte in pharmazeutischer Produktion und Qualitätssicherung.
- Geprüfte Netzmeisterin / Geprüfter Netzmeister – IHK-Abschluss für Fachkräfte in Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser).
- Staatlich geprüfte Mechatronikerin / Staatlich geprüfter Mechatroniker – Fachschulabschluss, Schnittstelle zwischen Mechanik, Elektronik und IT.
- Immobilienfachwirtin / Immobilienfachwirt – IHK-Abschluss für Fachkräfte in der Immobilienwirtschaft und im Facility Management.
- Logistikmeisterin / Logistikmeister – IHK-Abschluss für erfahrene Fachkräfte in Lager, Transport und Supply Chain.
- Geprüfte Restauratorin / Geprüfter Restaurator im Handwerk – Handwerksmeisterabschluss mit Spezialisierung auf historische Bausubstanz und Kulturgüter.
- Technische Betriebswirtin / Technischer Betriebswirt – IHK-Abschluss für Ingenieure und Techniker mit kaufmännischem Karriereziel.
- Staatlich anerkannte Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge – Fachschulabschluss, Einsatz in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung, geregelt nach Landesrecht.
- Schreinermeisterin / Schreinermeister – Handwerksmeisterabschluss, regional auch als Tischlermeister bezeichnet, zulassungspflichtiges Gewerk.
- Schornsteinfegermeisterin / Schornsteinfegermeister – Handwerksmeisterabschluss, Zugang zum Bezirksschornsteinfeger nach jahrelanger Berufserfahrung möglich.
- Landmaschinenmechanikermeisterin / Landmaschinenmechanikermeister – Handwerksmeisterabschluss, zulassungspflichtiges Gewerk in der Land- und Baumaschinentechnik.
- Fachwirtin / Fachwirt für Büro- und Projektorganisation – IHK-Abschluss, relativ jung, für Organisations- und Kommunikationstalente in administrativen Berufen.
Diese Liste spiegelt die häufigsten Abschlüsse wider, ist aber kein vollständiger Überblick über alle 700+ Möglichkeiten. Wenn dein Berufsbild hier nicht auftaucht, heißt das nicht automatisch, dass du nicht gefördert wirst.
Wer kann das Aufstiegs-BAföG beantragen?
Der Regelfall ist: Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung und willst jetzt einen Schritt weitergehen. Das war schon immer der klassische Weg.
Aber es gibt auch Ausnahmen. Studienabbrecher können Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn sie die Voraussetzungen der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllen. Gleiches gilt für Abiturienten ohne Berufsausbildung, wenn sie die nötige Berufspraxis nachweisen können.
Wer bereits einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss hat, kann ebenfalls gefördert werden. Voraussetzung ist, dass das der höchste bisherige Abschluss bleibt.
Wer dagegen einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen staatlichen Hochschulabschluss hat, bekommt kein Aufstiegs-BAföG.
Ausländische Staatsangehörige können gefördert werden, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und bestimmte Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen.
Wie viel Geld gibt es konkret?
Das Aufstiegs-BAföG besteht aus zwei Teilen.
Der Maßnahmebeitrag deckt die eigentlichen Kurskosten. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro berücksichtigt. Davon bekommst du automatisch 50 Prozent als echten Zuschuss, den du nie zurückzahlen musst. Die restlichen 50 Prozent kannst du als zinsgünstiges KfW-Darlehen aufnehmen, wenn du möchtest.
Für das Meisterstück gibt es zusätzlich einen Zuschuss für die Materialkosten. Bis zu 2.000 Euro werden bezuschusst, ebenfalls hälftig als Zuschuss und als Darlehen.
Wer die Fortbildung in Vollzeit macht, kann außerdem einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Der liegt bei bis zu 1.019 Euro im Monat und ist einkommensabhängig. Hier spielt also dein bisheriges Einkommen doch eine Rolle.
Und dann ist da noch der Darlehenserlass: Wer die Prüfung besteht, bekommt 50 Prozent des ausstehenden KfW-Darlehens erlassen. Das macht den Anreiz zum Durchhalten finanziell sehr konkret.
Schritt für Schritt: So beantragst du das Aufstiegs-BAföG
Der erste und wichtigste Punkt: Stell den Antrag vor dem Start der Maßnahme. Rückwirkend gibt es keine Förderung.
Zuständig ist nicht das Bundesamt für Bildung, sondern eine länderspezifische Stelle. Je nach Bundesland sind das Bezirksregierungen, Ämter für Ausbildungsförderung oder spezielle AFBG-Stellen. Welche Stelle für dich zuständig ist, findest du über das Onlineportal unter afbg-digital.de heraus. Dort kannst du den Antrag auch direkt digital stellen.
Was du in der Regel brauchst: Nachweis deiner Erstausbildung oder deiner Berufspraxis, Informationen zur geplanten Maßnahme (Anbieter, Kursbeschreibung, Preis), Einkommensnachweise für den Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen und deine Personalien und Wohnsitznachweis.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Auslastung der Stelle. Rechne mit einigen Wochen.
Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG
Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Den Zuschussanteil von 50 Prozent der Kurskosten musst du nie zurückzahlen. Das Darlehen schon, allerdings bekommst du nach bestandener Prüfung die Hälfte des noch ausstehenden Darlehens erlassen. Wer also direkt nach der Prüfung das Darlehen zurückzahlt, profitiert von diesem Erlass nicht mehr.
Kann ich das Aufstiegs-BAföG auch für Fernlehrgänge nutzen?
Ja. Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahmen gefördert werden, wenn sie die Voraussetzungen des AFBG erfüllen, ausreichend Stunden haben und durch verbindliche Präsenz- oder Kommunikationsphasen ergänzt werden. Reine Selbstlernphasen zählen nicht.
Ich verdiene gut. Bekomme ich trotzdem Aufstiegs-BAföG?
Beim Maßnahmebeitrag, also dem Zuschuss für die Kurskosten, spielt dein Einkommen keine Rolle. Den bekommst du unabhängig davon, was du verdienst. Nur beim Unterhaltsbeitrag für Vollzeitmaßnahmen wird das Einkommen berücksichtigt.
Was ist, wenn meine Fortbildung nicht auf der Liste steht?
Frag direkt beim Bildungsanbieter nach, ob die Maßnahme nach AFBG förderbar ist. Alternativ kannst du die kostenlose Info-Hotline des Aufstiegs-BAföG kontaktieren (0800/6223634, montags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags bis 16:30 Uhr) oder die zuständige Stelle in deinem Bundesland.
Kann ich das Aufstiegs-BAföG auch bekommen, wenn ich selbstständig bin?
Ja. Das Aufstiegs-BAföG ist nicht nur für Arbeitnehmer gedacht. Auch Selbstständige und Berufsrückkehrer können gefördert werden, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Kann ich mehrfach Aufstiegs-BAföG beantragen?
Ja, seit der Novelle 2020 kannst du auf jeder der drei Förderstufen einmal Förderung beantragen. Das heißt, du kannst theoretisch dreimal in deinem Leben Aufstiegs-BAföG erhalten, wenn du dich von Stufe zu Stufe weiterentwickelst.
Gibt es neben dem Aufstiegs-BAföG noch andere Förderungen?
In fast allen Bundesländern gibt es nach bestandener Meisterprüfung eine Meisterprämie, die zwischen 1.000 und 4.000 Euro liegt. Das ist eine Ergänzung, kein Ersatz. Außerdem gibt es je nach Branche und Bundesland weitere Förderprogramme.
Fazit
Das Aufstiegs-BAföG ist eine der großzügigsten Bildungsförderungen in Deutschland. Und gleichzeitig eine der am stärksten unterschätzten. Viele Menschen sitzen in Jobs, in denen sie mehr können als ihr aktueller Abschluss zeigt, und wissen nicht, dass der nächste Schritt gar nicht so schwer zu finanzieren ist.
Ob du Elektriker bist und den Meister machen willst, kaufmännische Angestellte und den Fachwirt im Visier hast oder im sozialen Bereich arbeitest und zur Erzieherin oder Heilpädagogin aufsteigen möchtest: In den meisten Fällen ist das Aufstiegs-BAföG für dich relevant.
Der erste Schritt ist simpel. Schau dir die Prüfungsordnung deiner Wunschfortbildung an, prüfe ob der Anbieter die Fördervoraussetzungen erfüllt, und stell den Antrag bevor der Kurs startet. Das war es im Wesentlichen.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Fortbildung gefördert wird, ruf bei der kostenlosen Hotline an oder wende dich an die zuständige Stelle in deinem Bundesland. Die können dir in den meisten Fällen innerhalb weniger Minuten sagen, ob es passt.