Wie kann man Aufstiegs-BAföG beantragen?

Du willst den Meister machen, dich zum Techniker weiterbilden oder die Fachwirt-Prüfung ablegen, aber wenn du auf die Kursgebühren schaust, fragst du dich, wie das finanziell gehen soll. Genau für diese Situation gibt es das Aufstiegs-BAföG. Und das Beste: Der Antrag ist deutlich einfacher als die meisten denken. Ich zeige dir hier, wie das Ganze funktioniert und was du konkret tun musst.

Was ist Aufstiegs-BAföG und wer bekommt es?

Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für Menschen, die nach ihrer Berufsausbildung den nächsten Schritt machen wollen. Früher hieß es Meister-BAföG, heute heißt es offiziell Aufstiegs-BAföG, weil es längst nicht mehr nur für Meister gilt. Geregelt ist das Ganze im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG.

Wer kommt in Frage? Im Kern jeder, der einen anerkannten Berufsabschluss hat und eine Fortbildung auf der nächsthöheren Stufe anstrebt. Typische Beispiele sind der KFZ-Meister, der staatlich geprüfte Elektriker-Techniker, der Bilanzbuchhalter IHK, der Fachwirt im Einzelhandel oder die staatlich anerkannte Erzieherin. Insgesamt sind über 700 Abschlüsse förderfähig.

Zwei Dinge, die viele nicht wissen: Es gibt keine Altersgrenze. Und für den Maßnahmebeitrag, also die Förderung deiner Kurs- und Prüfungskosten, gibt es kein Einkommenslimit. Den bekommst du unabhängig davon, was du verdienst.

Was wird gefördert und wie viel Geld gibt es?

Das Aufstiegs-BAföG besteht aus zwei verschiedenen Töpfen, die oft durcheinandergebracht werden.

Der Maßnahmebeitrag

Der Maßnahmebeitrag deckt deine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ab, bis zu 15.000 Euro. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss gewährt, also geschenkt. Die anderen 50 Prozent sind ein zinsgünstiges KfW-Darlehen mit aktuell etwa 3,13 Prozent variablem Jahreszins (Stand Herbst 2025). Das ist deutlich günstiger als ein normaler Ratenkredit.

Ein konkretes Beispiel: Dein Meisterkurs kostet 12.000 Euro. Du bekommst 6.000 Euro als Zuschuss und 6.000 Euro als Darlehen. Besteht du die Prüfung, werden 50 Prozent des Darlehens erlassen, das macht weitere 3.000 Euro. Unterm Strich zahlst du von 12.000 Euro Kurskosten nur noch 3.000 Euro zurück. Und wenn du dich danach selbständig machst, wird das Darlehen sogar vollständig gestrichen.

Der Unterhaltsbeitrag

Machst du die Fortbildung in Vollzeit, kannst du zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag für deinen Lebensunterhalt beantragen. Der liegt bei bis zu 1.019 Euro im Monat. Dieser Betrag ist einkommensabhängig und wird als reiner Zuschuss ausgezahlt, den du nicht zurückzahlen musst, egal ob du die Prüfung bestehst oder nicht. Das Einkommen deines Partners und dein eigenes aus dem vorletzten Jahr fließen in die Berechnung ein.

Voraussetzungen auf einen Blick

Damit der Antrag überhaupt Sinn ergibt, musst du drei grundlegende Bedingungen erfüllen:

  • Du hast einen anerkannten Berufsabschluss oder wirst zur Prüfung zugelassen (auch ohne formalen Abschluss möglich, wenn du die nötige Berufserfahrung nachweisen kannst)
  • Du bereitest dich auf eine Fortbildung vor, die öffentlich-rechtlich geregelt ist und auf einen anerkannten Abschluss vorbereitet
  • Der Anbieter deiner Fortbildung ist zertifiziert oder hat ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem

Was dich ausschließt: Wenn du bereits einen Hochschulabschluss auf vergleichbarem Niveau hast, entfällt der Anspruch. Wer zum Beispiel schon einen Bachelor of Engineering hat, kann keinen Techniker-Abschluss über das Aufstiegs-BAföG fördern lassen. Außerdem darfst du nicht gleichzeitig andere staatliche Förderungen für dieselbe Maßnahme erhalten.

So beantragst du Aufstiegs-BAföG Schritt für Schritt

Schritt 1: Prüf, ob deine Fortbildung förderbar ist

Bevor du irgendetwas ausfüllst, stell sicher, dass deine geplante Fortbildung tatsächlich gefördert wird. Auf aufstiegs-bafoeg.de gibt es eine Übersicht der förderfähigen Abschlüsse. Im Zweifel frag direkt bei deiner IHK, HWK oder der Fachschule nach.

Schritt 2: BundID anlegen

Der Antrag läuft digital über das Portal AFBG Digital. Der Zugang erfolgt mit der BundID, einem digitalen Nutzerkonto für staatliche Online-Dienste. Falls du noch keine hast, legst du sie kostenlos unter id.bund.de an. Das dauert wenige Minuten, du brauchst deinen Personalausweis mit Online-Funktion oder kannst dich alternativ per Benutzername und Passwort registrieren.

Schritt 3: Die drei Formblätter verstehen

Der Antrag besteht aus drei Teilen, die du im AFBG-Digital-Portal zusammenführst:

  • Formblatt A füllst du selbst aus. Hier stehen deine persönlichen Daten, Angaben zu Einkommen und Vermögen sowie die Beschreibung der geplanten Fortbildung.
  • Formblatt B füllt dein Bildungsanbieter aus. Es enthält Angaben zur Fortbildungsmaßnahme, zum Zeitplan und zu den Kosten. Bitte deinen Kursanbieter frühzeitig darum.
  • Formblatt Z kommt von der zuständigen Prüfungsstelle, also zum Beispiel von der IHK oder HWK. Es bestätigt deine Zulassung zur Prüfung. Du brauchst es erst, wenn du die Zulassung hast, also nicht unbedingt schon beim ersten Antrag.

Schritt 4: Unterlagen zusammenstellen

Folgende Dokumente brauchst du in der Regel:

  • Gesellenbrief, Berufsabschlusszeugnis oder gleichwertiger Nachweis
  • Anmeldebestätigung deines Bildungsträgers mit Kostenaufstellung
  • Aktuelle Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen)
  • Bei Verheirateten: Einkommensnachweise des Partners
  • Gegebenenfalls Nachweise über Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Vermögen

Schritt 5: Antrag vor Kursbeginn stellen

Das ist der entscheidende Punkt: Stelle den Antrag vor dem ersten Kurstag. Wenn du das rechtzeitig tust, wird die Förderung ab dem Monat des Kursbeginns gezahlt. Wer danach einreicht, bekommt die Förderung frühestens ab dem Antragsmonat, verliert also rückwirkend Zeit und Geld. Den Maßnahmebeitrag kannst du spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragen.

Schritt 6: Was nach dem Absenden passiert

Nachdem du den Antrag digital eingereicht hast, übernimmt das zuständige Förderamt in deinem Bundesland die Bearbeitung. Mit der AFBG Digital Companion App kannst du den Bearbeitungsstand vom Smartphone aus verfolgen. Bearbeitungszeiten variieren je nach Bundesland und Saison, rechne mit mehreren Wochen. Es kann sein, dass das Amt Rückfragen hat oder Nachweise anfordert. Antworte zügig, damit sich nichts verzögert.

Diese Fehler passieren beim Antrag am häufigsten

Wer das hier liest, dem passieren diese Sachen hoffentlich nicht.

Der häufigste Fehler ist ein zu später Antrag. Viele warten, bis der Kurs schon läuft, weil sie sich erst sicher sein wollen. Das kostet bares Geld. Stell den Antrag so früh wie möglich, auch wenn du noch nicht alle Unterlagen beisammen hast, und reiche sie nach.

Zweithäufigster Fehler: falsche Behörde. Der Antrag geht nicht ans Bundesministerium, nicht an die IHK und nicht an die KfW. Er geht ans Förderamt deines Bundeslandes, das für deinen Wohnort zuständig ist. Die Postleitzahlensuche auf aufstiegs-bafoeg.de zeigt dir die richtige Stelle.

Dann gibt es Anträge, bei denen Formblatt B fehlt, weil der Kursanbieter nicht rechtzeitig gefragt wurde. Kümmer dich darum, sobald du weißt, welche Fortbildung du machst.

Und schließlich: ungenaue Einkommensangaben. Das Einkommen deines Partners aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung wird angerechnet, nicht das aktuelle. Wer das nicht beachtet, wundert sich über die Berechnungen des Förderamts.

Vollzeit oder Teilzeit: Was ist für dich besser?

Bei Vollzeitmaßnahmen bekommst du den Unterhaltsbeitrag, bei Teilzeit nicht. Im Gegenzug kannst du bei Teilzeit neben der Fortbildung weiterarbeiten und dein gewohntes Gehalt behalten. Viele Menschen mit Familie oder laufenden Kreditverpflichtungen wählen daher Teilzeit, auch wenn die Förderung dann geringer ausfällt.

Die Kurs- und Prüfungsgebühren werden in beiden Fällen gleich gefördert. Der Unterschied liegt ausschließlich beim Lebensunterhalt.

Rückzahlung und Erlass

Das KfW-Darlehen musst du erst zurückzahlen, wenn die Fortbildung abgeschlossen ist. Du hast dann in der Regel zwei Jahre Zeit, bevor die Rückzahlung startet, und kannst die Raten monatlich leisten. Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos möglich.

Bestehst du die Abschlussprüfung, werden 50 Prozent des noch offenen Darlehens gestrichen. Das gilt unabhängig davon, ob du dir etwas davon schon zurückgezahlt hast. Wer danach ein Unternehmen gründet oder sich selbständig macht, kann sogar einen vollständigen Erlass beantragen, also 100 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Gründung innerhalb von drei Jahren nach bestandener Prüfung erfolgt und du hauptberuflich tätig bist.

Der Unterhaltsbeitrag ist ohnehin kein Darlehen, er wird niemals zurückgefordert.

Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn ich noch keinen Kursplatz habe?

Einen festen Platz brauchst du noch nicht, aber du solltest die konkrete Maßnahme benennen können. Sobald du die Anmeldebestätigung deines Kursanbieters hast, solltest du direkt loslegen.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Das Darlehen bleibt bestehen und muss zurückgezahlt werden, du verlierst aber keinen Anspruch auf den Zuschussanteil des Maßnahmebeitrags und den Unterhaltsbeitrag rückwirkend. In manchen Fällen gibt es die Möglichkeit, einen Wiederholungsantrag zu stellen.

Kann ich Aufstiegs-BAföG und Bildungsgutschein gleichzeitig erhalten?

Nein, eine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme ist nicht erlaubt. Informier dich vorab, welche Förderung in deiner Situation sinnvoller ist.

Ich bin 45 Jahre alt. Bin ich zu alt für die Förderung?

Es gibt keine Altersgrenze. Das Aufstiegs-BAföG ist ausdrücklich nicht ans Alter geknüpft. Egal ob 25 oder 55, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, hast du Anspruch.

Wie lange dauert es, bis ich eine Entscheidung bekomme?

Das variiert stark nach Bundesland und Auslastung der Behörde. Plane mit vier bis acht Wochen, manchmal geht es schneller, manchmal dauert es länger. Ein früh gestellter Antrag gibt dir mehr Puffer.

Was ist die BundID und brauche ich dafür einen Personalausweis mit Online-Funktion?

Die BundID ist das staatliche Online-Konto für digitale Behördengänge. Eine Online-Funktion am Personalausweis macht die Registrierung einfacher, ist aber nicht zwingend notwendig. Du kannst dich auch per Benutzername und Passwort registrieren, hast dann aber möglicherweise weniger Funktionen.

Fazit: Fang früh an, dann ist es wirklich kein Hexenwerk

Das Aufstiegs-BAföG ist eines der besseren Förderprogramme, die der Staat für Berufstätige bereithält. Die Kombination aus Zuschuss, günstigen Darlehen und Darlehenserlass nach bestandener Prüfung macht eine Fortbildung für viele überhaupt erst realistisch.

Der häufigste Fehler ist zu langes Warten. Wenn du weißt, welche Fortbildung du machen willst, leg den Antrag an und stell ihn spätestens zum Kursbeginn ein. Der Rest ergibt sich Schritt für Schritt.

Starte jetzt mit dem Online-Antrag unter afbg-digital.de, dort wirst du durch den gesamten Prozess geführt. Und wenn du unsicher bist, ob deine Maßnahme gefördert wird, ruf einfach bei deiner IHK oder HWK an. Die Beratung ist kostenlos.