Viele denken beim Wort BAföG sofort an Studenten, die beim Amt anstehen. Das Aufstiegs-BAföG ist etwas anderes. Es richtet sich an Menschen, die bereits einen Berufsabschluss haben und jetzt den nächsten Schritt machen wollen. Also an Gesellen, die den Meister machen. Techniker werden wollen. Den Fachwirt anstreben. Oder Erzieher.
Die rechtliche Grundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG. Das gibt es seit 1996 und wurde seitdem mehrfach überarbeitet. Wichtig zu wissen: Es handelt sich um einen gesetzlichen Rechtsanspruch. Das bedeutet, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, bekommst du die Förderung. Du musst dich nicht gegen andere Bewerber durchsetzen wie bei einem Stipendium. Wer die Kriterien erfüllt, hat einen Anspruch darauf, Punkt.
Aktuell werden über 700 Fortbildungsabschlüsse gefördert, quer durch alle Branchen und Berufsfelder. Und anders als beim klassischen BAföG spielt dein Alter keine Rolle. Ob du 25 oder 50 bist, du kannst die Förderung beantragen.
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Für die Förderung müssen zwei Dinge zusammenpassen: du selbst und die Fortbildung, die du planst.
Persönliche Voraussetzungen
In den meisten Fällen brauchst du eine abgeschlossene Erstausbildung. Der Grund ist simpel: Die Prüfungsordnungen der meisten Aufstiegsfortbildungen verlangen das als Zulassungsbedingung. Wenn du also zur Prüfung zugelassen wirst, bist du auch förderfähig.
Eine Ausnahme gibt es: Wer keine klassische Ausbildung hat, aber trotzdem für eine Aufstiegsfortbildung zugelassen wird, kann ebenfalls gefördert werden. Gleichzeitig gibt es eine Grenze nach oben. Wer bereits einen Hochschulabschluss auf vergleichbarem Niveau hat, hat keinen Anspruch, weil die Qualifikationsstufe schon erreicht ist.
Wohnst du in Deutschland und bist EU-Bürger oder hast einen dauerhaften Aufenthaltsstatus, bist du grundsätzlich antragsberechtigt.
Voraussetzungen für die Fortbildung
Nicht jede Weiterbildung wird gefördert. Die Maßnahme muss auf einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss vorbereiten. Und sie muss eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden haben: bei der Berufsspezialistenstufe mindestens 200 Stunden, auf den höheren Stufen mindestens 400 Stunden.
Typische geförderte Abschlüsse sind:
- Handwerksmeister und Industriemeister
- Staatlich geprüfte Techniker
- Fachwirt und Betriebswirt
- Staatlich geprüfte Erzieher
- Bachelor Professional und Master Professional
Außerdem gibt es Zeitrahmen: Eine Vollzeitmaßnahme muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein, eine Teilzeitmaßnahme innerhalb von 48 Monaten. Wer diesen Rahmen überschreitet, riskiert, dass die KfW die gesamte Fördersumme zurückfordert. Das klingt drastisch, ist aber ernst gemeint.
Wie viel Geld gibt es genau?
Hier wird es konkret, und das ist der Teil, den die meisten Leute nicht richtig durchdringen, weil auf Behördenseiten alles in Prozentzahlen steht. Ich versuch das mal anders.
Der Maßnahmebeitrag für Lehrgang und Prüfung
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kannst du dir bis zu 15.000 Euro fördern lassen. Und das komplett unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen. Davon bekommst du 50 Prozent als Zuschuss. Den musst du nie zurückzahlen. Die anderen 50 Prozent bekommst du als zinsgünstiges Darlehen über die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Ein Beispiel: Du machst einen Meisterkurs, der 10.000 Euro kostet.
- 5.000 Euro gibt es als Zuschuss. Geschenkt.
- 5.000 Euro als KfW-Darlehen zu aktuell etwa 3,13 Prozent variablem Zins.
Vom Darlehen kannst du nochmal die Hälfte erlassen lassen, wenn du die Prüfung bestehst. In dem Beispiel bleiben am Ende 2.500 Euro übrig, die du zurückzahlst. Von 10.000 Euro Kurskosten trägst du also im besten Fall nur 2.500 Euro selbst.
Wenn du einen Meisterkurs machst und dabei ein Meisterstück erstellen musst, werden auch die Materialkosten dafür gefördert. Bis zu 2.000 Euro, ebenfalls hälftig als Zuschuss und als Darlehen.
Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit
Wenn du die Fortbildung in Vollzeit machst und dafür deinen Job aufgibst oder stark reduzierst, kannst du zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag bekommen. Der liegt aktuell bei bis zu 1.019 Euro monatlich. Dieser Betrag ist ein reiner Zuschuss, er muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn du die Prüfung nicht bestehst.
Aber: Er ist einkommens- und vermögensabhängig. Wenn du selbst noch Einkommen hast oder dein Partner gut verdient, wird das angerechnet. Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, gibt es einen Aufschlag von 235 Euro.
Bei Teilzeit gibt es keinen Unterhaltsbeitrag. Du arbeitest ja weiter.
Rückzahlung und Erlass: Was musst du wirklich zurückzahlen?
Die Angst vor Rückzahlung schreckt viele ab. Dabei ist die Realität oft deutlich entspannter als befürchtet.
Bei bestandener Prüfung
Wenn du die Abschlussprüfung bestehst, werden 50 Prozent des noch offenen Darlehensbetrags für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Einfach so, ohne Bedingungen. Du reichst das Prüfungszeugnis ein, der Rest wird gestrichen.
Im Worst Case, also Prüfung nicht bestanden, zahlst du das volle Darlehen zurück. Das klingt schlimm, aber der Zuschussanteil bleibt immer bei dir. Du verlierst also nicht alles.
Bei Existenzgründung
Das ist die interessanteste Regelung, die kaum jemand richtig kennt. Wenn du nach deiner Fortbildung innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen gründest oder übernimmst, kann das restliche Darlehen auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vollständig erlassen werden.
Im günstigsten Fall zahlst du damit von den gesamten Fördergeldern für deine Kurskosten genau null zurück. Vollständig staatlich finanziert. Das ist natürlich an Bedingungen geknüpft, aber die Möglichkeit ist real und wird aktiv genutzt.
Wann beginnt die Rückzahlung?
Die Tilgung des KfW-Darlehens beginnt frühestens zwei Jahre nach Ende deiner Förderung. Du hast also Zeit, erstmal beruflich Fuß zu fassen. Die Rückzahlung läuft dann über bis zu zehn Jahre. Die Mindestrate liegt bei 128 Euro im Monat. Wer wenig verdient, kann eine Stundung beantragen. In bestimmten Situationen, etwa bei der Betreuung kleiner Kinder oder Pflege von Angehörigen, gibt es zusätzliche Sozialerlasse.
Vollzeit oder Teilzeit: Was passt zu dir?
Das ist keine Frage, die sich abstrakt beantworten lässt. Sie hängt von deiner Lebenssituation ab.
Vollzeit ist die intensive Variante. Du konzentrierst dich voll auf die Fortbildung, bist schneller fertig und bekommst den Unterhaltsbeitrag. Für Leute ohne Familie und mit der Möglichkeit, den Job zu unterbrechen, ist das oft der sauberste Weg. Nachteil: Du gibst monatliche Einnahmen auf, und der Unterhaltsbeitrag gleicht das meistens nicht vollständig aus.
Teilzeit ist für viele realistischer. Du behältst dein Einkommen, hast aber weniger Zeit und länger keine Kursgebührenerstattung am laufenden Band. Die Fortbildung dauert länger, und du musst den 48-Monats-Rahmen im Blick behalten. Wer Familie und Vollzeitjob hat, kommt oft nicht anders drumherum.
Ein Aspekt, der häufig unterschätzt wird: Bei Teilzeit ist die Belastung über einen längeren Zeitraum hoch. Abende und Wochenenden, über Jahre. Das solltest du vor dem Start ehrlich einschätzen.
So läuft der Antrag ab
Der Antrag läuft digital über das offizielle Portal unter afbg-digital.de. Dort kannst du alles ausfüllen und einreichen. Alternativ gibt es Papierformulare. Zuständig ist das Förderamt in deinem Bundesland, das sich nach deinem Wohnort richtet.
Den Antrag solltest du rechtzeitig stellen. Am besten vor Beginn der Maßnahme, spätestens aber bis zum Ende. Wenn du zu spät dran bist, gibt es keine rückwirkende Förderung.
Wenn deine Fortbildung in mehrere Abschnitte aufgeteilt ist, musst du für jeden Abschnitt einen eigenen Antrag stellen. Das wird oft vergessen und dann fehlt Geld, das eigentlich da sein müsste.
Und noch ein praktischer Hinweis: Stell den Antrag nicht, wenn du noch auf einer Warteliste stehst. Erst wenn du die Zusage für einen Platz hast, solltest du den AFBG-Antrag einreichen. Sonst können Fristen und Zeitrahmen durcheinander geraten.
Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG
Kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen, obwohl ich noch berufstätig bin?
Ja, das geht. Vor allem bei Teilzeitmaßnahmen ist das der Regelfall. Du arbeitest weiter und machst die Fortbildung parallel. Einen Unterhaltsbeitrag gibt es dann nicht, aber der Maßnahmebeitrag für Kurskosten wird trotzdem gefördert.
Gibt es eine Altersgrenze?
Nein. Das Aufstiegs-BAföG kann unabhängig vom Alter beantragt werden. Das ist ein zentraler Unterschied zum Studenten-BAföG, das an eine Altersgrenze gebunden ist.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Der Zuschussanteil gehört dir in jedem Fall. Das Darlehen musst du dann in voller Höhe zurückzahlen, ohne den 50-Prozent-Erlass. Wenn du die Prüfung später wiederholst und dann bestehst, kannst du den Erlass rückwirkend beantragen.
Was gilt, wenn mein Partner gut verdient?
Das Einkommen deines Partners wird beim Unterhaltsbeitrag angerechnet. Beim Maßnahmebeitrag für Kurskosten spielt das Einkommen keine Rolle, der wird einkommensunabhängig gewährt.
Kann ich das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?
Ja, jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist bei einem KfW-Darlehen im Rahmen des Aufstiegs-BAföG immer möglich.
Ich habe einen Hochschulabschluss. Bekomme ich trotzdem Förderung?
Das kommt auf den konkreten Fall an. Wer bereits eine vergleichbar hohe berufliche Qualifikation hat, hat grundsätzlich keinen Anspruch. Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn der Hochschulabschluss in einem anderen Fachbereich liegt und die Fortbildung fachlich darüber hinausgeht. Im Zweifelsfall lohnt sich eine Beratung beim zuständigen Förderamt.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Das variiert je nach Bundesland und Amt erheblich. Einige Ämter bearbeiten Anträge innerhalb weniger Wochen, andere brauchen mehrere Monate. Stell den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Fazit
Das Aufstiegs-BAföG ist eine der wenigen staatlichen Förderungen, bei der man sich fragen kann, warum nicht mehr Leute davon Gebrauch machen. Die Zahlen sind real: Wer einen Meisterkurs für 10.000 Euro macht, die Prüfung besteht und danach gründet, kann am Ende mit einem vollständig erlassenen Darlehen und geschenktem Zuschuss dastehen. Das ist kein Werbeversprechen, das sind die gesetzlich geregelten Erlassregeln.
Das heißt nicht, dass es für jeden passt. Die Belastung bei Teilzeit über mehrere Jahre ist nicht zu unterschätzen. Und wer die Prüfung nicht besteht, muss das Darlehen vollständig zurückzahlen. Beides gehört dazu.
Wenn du ernsthaft über einen beruflichen Aufstieg nachdenkst und die Kurskosten dich bisher abgeschreckt haben, solltest du das Aufstiegs-BAföG zumindest konkret durchrechnen. Der erste Schritt ist ein Gespräch mit dem Förderamt in deinem Bundesland oder ein Blick auf das Antragsportal unter afbg-digital.de.
Den Schritt zu machen ist das Entscheidende. Die Förderung ist dafür da, ihn finanziell möglich zu machen.